Recht auf Vergessenwerden – Benachteiligungen von Krebspatienten in Deutschland stoppen
Die DSfjEmK und ihre Stifterin, die DGHO, kritisieren diese Ungleichbehandlung und fordern ein ‚Recht auf Vergessenwerden‘ nach der Zeit der Heilungsbewährung.
Details auf einen Blick
Zeitraum
- Di, 24.09.2024 | 11:00 – 12:15 Uhr
Veranstalter
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit KrebsVeranstaltungsort
- Online im Livestream
Veranstalter
Recht auf Vergessenwerden – Benachteiligungen von Krebspatienten in Deutschland stoppen
Jedes Jahr erkranken in Deutschland zahlreiche junge Erwachsene und Kinder unter 18 Jahren an Krebs. Dank der Fortschritte in Diagnostik und Therapie können heute mehr als 80 Prozent von ihnen geheilt werden. Diese medizinischen Innovationen führen zu einer steigenden Zahl von Langzeitüberlebenden („Survivors“). Neben den medizinischen Spät- und Langzeitfolgen rücken somit zunehmend auch soziale Aspekte in den Fokus.
Denn obwohl die jungen Betroffenen nach wissenschaftlichen Standards längst als geheilt gelten, erfahren viele von ihnen auch Jahre später noch Benachteiligungen gegenüber Gleichaltrigen in vielerlei Hinsicht. Jungen Betroffenen werden Versicherungsabschlüsse, Kreditaufnahmen oder Verbeamtungen verwehrt oder Versicherungen werden unangemessen und mit pauschal hohen Prämien angesetzt.
Im Rahmen einer Online-Umfrage unter jungen Betroffenen hat die DDSfjEmK 2023 über 250 konkrete Benachteiligungserfahrungen gesammelt. Die DSfjEmK und ihre Stifterin, die DGHO, kritisieren diese Ungleichbehandlung und fordern ein ‚Recht auf Vergessenwerden‘ nach der Zeit der Heilungsbewährung.
Die DSfjEmK und die DGHO greifen daher nach den Themen „Krebs und Kinderwunsch“ sowie „Krebs und Armut“ mit dem Themenkomplex „Recht auf Vergessenwerden“ im 22. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe erneut ein für junge Erwachsene mit Krebs zentrales Thema auf. Neben der detaillierten Darstellung der Umfrageergebnisse erfolgt in der neuen Publikation eine juristische Einordnung, eine europäische Kontextualisierung und abschließend eine Ableitung von Forderungen.
Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Prof. Dr. med. Andreas Hochhaus, Jena, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO
- Prof. Dr. med. Inken Hilgendorf, Jena, Kuratoriumsvorsitzende der DSfjEmK
- sowie junge Krebspatienten und Krebspatientinnen