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„Wir lassen unsere Versicherten nicht allein“

18.09.2025 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Allein im vergangenen Jahr wurden der AOK-Gemeinschaft 16.660 Fälle von mutmaßlichen Behandlungs- oder Pflegefehlern gemeldet. Betroffene Versicherte erhalten bei der Gesundheitskasse im Rahmen des Behandlungsfehlermanagements Unterstützung bei der Aufklärung des Fehlers und der Verfolgung der Schadenersatzansprüche.

Eine Frau mit Brille und Jackett hält Dokumente in den Händen, die sie ihrem Gegenüber, einem älteren Mann, erklärt.
Versicherte können sich im Verdachtsfall vertrauenswürdig an Versicherungsmitarbeitende wenden, was zu einer schnellen Klärung beitragen kann.

Werden Patientinnen oder Patienten Opfer eines Behandlungsfehlers, hat das oft nicht nur physische, sondern auch psychische Folgen. Betroffene fühlen sich allein gelassen – sie stehen vor der Herausforderung, nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen des Fehlers umzugehen, sondern sich auch durch einen komplexen juristischen Prozess kämpfen zu müssen. Deshalb unterstützt die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… seit 25 Jahren mit einem professionellen Behandlungsfehlermanagement. Alle elf AOKs helfen den Betroffenen bei der Abklärung, ob sie im Rahmen einer gesundheitlichen Behandlung einen vermeidbaren Schaden erlitten haben. Erhärtet sich nach Akteneinsicht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, schaltet die Gesundheitskasse in der Regel den regional zuständigen Medizinischen Dienst ein, um ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen.

Für die Versicherten wichtig: Die Unterstützung durch die AOK und den Medizinischen Dienst ist kostenlos. Bestätigt das angefragte Gutachten einen Behandlungsfehler, haben die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, mit anwaltlicher Unterstützung ihren Anspruch außergerichtlich geltend zu machen. Oft kann auf diese Weise ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Von den der AOK gemeldeten Verdachtsfällen wurde im vergangenen Jahr rund jeder dritte genauer untersucht – mehr als 1.500 Mal konnte der Behandlungsfehler dann letztlich auch juristisch bestätigt werden.

„Wir lassen unsere Versicherten im Fall der Fälle nicht allein.“

Lutz Schäffer

Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der AOK NordWest und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbands

„Wir lassen unsere Versicherten im Fall der Fälle nicht allein. Patientinnen und Patienten, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben und vermuten, dass dies die Folge eines Behandlungsfehlers sein könnte, bekommen von der Gesundheitskasse volle Rückendeckung“, sagt Lutz Schäffer, Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der AOK NordWest und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbands. Die AOK-Gemeinschaft biete ihren Versicherten bereits seit 25 Jahren Unterstützung bei Behandlungsfehlern an, betont Schäffer – und nicht erst seit 2013, als der Gesetzgeber mit dem Patientenrechtegesetz auch die anderen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… dazu verpflichtet habe, ihre Versicherten beim Verdacht auf Behandlungsfehler zu unterstützen. 

„Auch wenn sich die AOK bei Vertragsverhandlungen im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… immer wieder dafür einsetzt, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erreichen – Fehler sind menschlich und passieren leider immer wieder“, sagt Dr. Susanne Wagenmann, die als alternierende Vorsitzende die Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbands vertritt. „Durch Behandlungsfehler entstehen, etwa im Rahmen weiterer benötigter Krankenhausaufenthalte, für die Gemeinschaft der Beitragszahlenden hohe Folgekosten“, so Wagenmann weiter. Um den wirtschaftlichen Schaden für die Versichertengemeinschaft zu begrenzen, mache die AOK-Gemeinschaft im Zuge von Regressforderungen diese Kosten konsequent geltend – im Jahr 2024 waren es immerhin fast 50 Millionen Euro.

„Schon mit dem Inkrafttreten des Gesetzes war klar, dass dies nur ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Stärkung der Patientenrechte sein kann.“

Dr. Susanne Wagenmann

Alternierende Vorsitzende der Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbands

Damit Patienten ihre Rechte in Zukunft besser geltend machen können, muss die Politik zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes dieses endlich aktualisieren. „Schon mit dem Inkrafttreten des Gesetzes war klar, dass dies nur ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Stärkung der Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,… sein kann“, so Schäffer. Deshalb seien nun grundlegende gesetzliche Anpassungen erforderlich. Dazu gehörten vor allem verbesserte Informationen für Patientinnen und Patienten durch mehr Transparenzpflichten, die Umkehr von der Beweislast sowie die Verpflichtung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen in allen Gesundheitsberufen.