Gutachten zur Optimierung der notärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt vorgestellt
Gutachten zur Optimierung der notärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt vorgestellt
Die RUN Rettungswesen und Notfallmedizin GmbH wurde von den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… als Kostenträger des Rettungsdienstes beauftragt, ein Gutachten zur Optimierung der Notarztstandorte unter Einbeziehung der Luftrettung in Sachsen-Anhalt zu erstellen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und Ralf Dralle, Vorstand der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Sachsen-Anhalt, haben die Ergebnisse des Gutachtens zur notärztlichen Versorgung heute vorgestellt:
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Menschen erwarten, dass ihnen im Falle eines medizinischen Notfalls schnell, zuverlässig und auf höchstem Niveau Hilfe geleistet wird. Das muss in der Stadt genauso gelten wie auf dem Land. Damit das auch in Zukunft so bleibt, zeigt das Gutachten auf, wie die notärztliche Versorgung verbessert werden kann. Es ist ein Wegweiser für die kommenden Jahre. Alle Handlungsempfehlungen des Gutachtens werden intensiv mit allen Akteuren im Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… im Detail und sorgfältig ausgewertet. Für deren Umsetzung werden wir tragfähige Lösungen entwickeln. Unser Ziel bleibt im Interesse der Menschen unseres Landes eine zukunftssichere, flächendeckende und qualitativ hochwertige Notfallversorgung – sowohl am Boden als auch in der Luft.“
Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt, Ralf Dralle: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Rettungsdienst zu modernisieren und schrittweise zu einem Vorzeigemodell zu entwickeln. Die gesetzlichen
Krankenkassen fordern, die Empfehlungen des Experten-Gutachtens konsequent umzusetzen. Dafür sind eine kluge Standortplanung, mehr Digitalisierung und der gezielte Einsatz von Notärzten und Rettungsmitteln entscheidend, wie auch die Einführung des Telenotarztes, die Vernetzung von 112 und 116 117 sowie die flächendeckende IVENA-Nutzung. Potenziale in der Rettungskette müssen gehoben werden. Sie sind entscheidend für das Einhalten der Hilfsfrist, denn wenige Minuten können über Menschenleben entscheiden. Wissenschaftlich fundierte Standards für Abläufe und Behandlungen müssen landesweit gelten – für mehr Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… und Transparenz.
Eckpunkte zur aktuellen Situation der notärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt hat elf Landkreise und drei kreisfreie Städte und damit 14 Rettungsdienstbereiche. Die Notarzteinsatzrate in den einzelnen Rettungsdienstbereichen zeigt erhebliche Unterschiede: Sie liegt zwischen 26,7 und 57,7 Einsätzen je 1.000 Einwohner im Jahr. Darüber hinaus liegt sie mit durchschnittlich 42,2 Einsätzen je 1.000 Einwohner im Jahr deutlich höher als im Bundesvergleich (26,4).
Um die Lage der Rettungswachen im Land festlegen zu können, sind die Hilfsfristen eine Planungsvorgabe für die Träger des Rettungsdienstes. Die Hilfsfrist bezeichnet den Zeitraum vom Meldungseingang eines Notfalls bis zum Eintreffen des Einsatzmittels am Einsatzort. Sie liegt für Notärzte bei 20 Minuten und soll unter gewöhnlichen Bedingungen in 95 Prozent aller Notfälle eingehalten werden. Dieser Zielerreichungsgrad wird bislang nur in der Landeshauptstadt Magdeburg erreicht. Durchschnittlich liegt der Zielerreichungsgrad der notärztlichen Hilfsfristen in Sachsen-Anhalt bei 88,3 Prozent.
Sachsen-Anhalt verfügt für die Luftrettung derzeit über drei Hubschrauber an zwei Standorten. Zwei sind in Halle-Oppin (Landsberg Ortsteil Oppin) und einer in Magdeburg stationiert. Deren Einsatzgebiete decken zusammen mit weiteren aus den Nachbarländern einfliegenden Hubschraubern das Landesgebiet nahezu vollständig ab. Je ein Hubschrauber in Magdeburg und Halle-Oppin sind im Tagesdienst eingesetzt; der Intensivhubschrauber in Halle-Oppin steht im 24/7-Betrieb zur Verfügung.
Handlungsempfehlungen des Gutachters:
Der Gutachter empfiehlt die Einführung eines Telenotarztsystems. Nach der erfolgreichen Erprobung seit Oktober 2024 im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Saalekreis und der Stadt Halle (Saale) soll der Telenotarzt dauerhaft im Rettungsdienstgesetz für das gesamte Land verankert werden. Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Telenotarzt zu einer Stärkung
des Rettungsdienstes führt, da die Versorgungsqualität erhöht wird und die personellen Ressourcen im Rettungsdienst besser und effizienter genutzt werden können.
Laut dem Gutachten sollen die Standardarbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade im Rettungsdienst (BPR) flächendeckend angewendet werden. SAA und BPR sind standardisierte Handlungsanweisungen für Notfallsanitäter, die ein einheitliches Vorgehen in verschiedenen Notfallsituationen sicherstellen sollen. Die flächendeckende Anwendung ist ebenfalls in der in Vorbereitung befindlichen Novelle des Rettungsdienstgesetzes bereits vorgesehen. Konkret sollen die Ärztlichen Leiter verpflichtet werden, heilkundliche Maßnahmen auf Notfallsanitäter zu delegieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die mit anderen Bundesländern abgestimmte SAA und BPR landesweit einheitlich angewendet werden.
Eine weitere Handlungsempfehlung des Gutachters ist die Entwicklung einer konsequenten bereichs- und bundeslandübergreifenden Zusammenarbeit. Um die Dispositionszeiten (Zeitraum vom Meldungseingang bis zur Alarmierung) zu verkürzen und dadurch die Einsatzsteuerung weiter zu verbessern, sollen insbesondere die Leitstellen enger kooperieren. In der Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist bereits eine Abstimmungspflicht für die Planung der Notarztstandorte vorgesehen. Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, sich mit den ihnen angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Planung der Notarztstandorte abzustimmen.
Weitere Informationen zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes: lsaurl.de/RettDG.
In Bezug auf die Luftrettung in Sachsen-Anhalt stellt der Gutachter fest, dass die Bereiche, die mit Notarzteinsatzfahrzeugen nicht innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen sind, primär der Luftrettung zuzuordnen sind. Daneben wird empfohlen, bei Transportstrecken von mehr als 30 Minuten die Luftrettung zu nutzen, da sie für den Patienten einen Zeitvorteil bringt.
Im Süden des Landes besteht aus Sicht des Gutachters für die Luftrettung kein Anpassungsbedarf. Im Norden des Landes schlägt der Gutachter vor, dass der Hubschrauber auf einen 24/7-Betrieb ausgeweitet wird, damit eine zeitgerechte nächtliche Abdeckung sichergestellt werden kann. Für eine bessere Flächenabdeckung sollte der Hubschrauber „Magdeburg“ nordwestlich im Bereich Haldensleben stationiert werden. Für die Stationierung eines weiteren Hubschraubers noch weiter im Norden von Sachsen-Anhalt sieht der Gutachter keinen Bedarf.
Insgesamt stellt der Gutachter fest, dass die Luftrettung konsequenter in die Disposition von Rettungseinsätzen eingebunden werden muss.
Zur AOK Sachsen-Anhalt:
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut mehr als 850.000 Versicherte und 57.000 Arbeitgeber online und vor Ort im ganzen Land. Mit einem Marktanteil über 42 Prozent ist sie die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.
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