Pressemitteilung

Weiterentwicklung Patientensicherheit: AOK fordert Verbesserung der Patientenrechte im Schadensfall

22.09.2025 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 3 Min. Lesedauer

Bei den Verdachtsfällen auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler wird dieser in jedem vierten Fall belegt.

Unscharf im Vordergrund sitzt ein Mann mit Klemmbrett. Vor ihm sitzt ein mittelalter Mann, der mit dem Therapeuten redet.

Im Rahmen des Behandlungsfehler-Managements sind aktuell rund 500 Verdachtsfälle auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler (davon rund 100 im Saarland) bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Bearbeitung. Die meisten der von AOK-Versicherten gemeldeten Verdachtsfälle betrafen orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin. In den vergangenen drei Jahren lag die Quote der bestätigten Behandlungsfehler bei rund 25 Prozent. Insgesamt konnten im Berichtsjahr 2024 mehr als 1,6 Millionen Euro an Beitragsgeldern erfolgreich zurückgefordert und die Versicherten mit einem Team aus medizinischen sowie juristischen Experten entsprechend fachlich betreut werden.

„Zum einen sehen wir, dass die Bestätigungsquote bei Behandlungs- oder Pflegefehlern mit rund 25 Prozent hoch ist. Zum anderen wissen wir aus dem Dialog mit den Versicherten, dass viele vor großen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte stehen. Betroffenen Versicherten benötigen Unterstützung. Daher appellieren wir an die Bundespolitik, das Patientenrechtegesetz im Sinne der Versicherten weiterzuentwickeln“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

AOK-Versicherte können im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers auf die volle Unterstützung zählen und müssen nicht allein um ihr Recht kämpfen: Die Hilfestellung bezieht sich nicht nur auf die Prüfung von Behandlungsfehlern im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… , ärztlichen Praxen, fehlerhafter Medikation oder in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… , sondern auch bei dem Verdacht eines Produktfehlers, wie beispielsweise eine fehlerhafte Knie- oder Hüftprothese oder eines Herzschrittmittmachers, der nicht richtig funktioniert. In der Mehrheit der Fälle wird insgesamt kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um einen unberechtigten Vorwurf. Hier unterstützt die AOK die Ärzteschaft oder weitere Gesundheitspartner bei der Aufklärung der Patientinnen und Patienten.

Versicherte mit Verdacht auf einen Behandlungs- oder Produktfehler sollten sich an das Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse wenden. Nach einer Erstberatung werden gegebenenfalls eine genaue Überprüfung des Falles vorgenommen und anschließend alle relevanten medizinischen Unterlagen angefordert, um diese dem Medizinischen Dienst (MD) zu einer Stellungnahme vorzulegen. Dieser Service ist kostenlos für die Versicherten.

Wird der Klageweg beschritten, können die Versicherten auf die Beweislage der AOK-Untersuchung, inklusive MD-Gutachten, kostenfrei zurückgreifen und auf diesem Weg ihr Prozessrisiko minimieren. Die AOK indes kann nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen und darf keine anfallenden Gutachter-, Anwalts- oder Prozesskosten für die Versicherten übernehmen. Die AOK spricht sich für ein Plus an Transparenz sowie eine offenere Fehlerkultur aus und fordert insgesamt Sanktionen für Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… , die den Versicherten die Einsicht in ihre Behandlungsakte erschweren oder verhindern.

In ihrem Positionspapier zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie bei Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… - und Medizinprodukteschäden fordert die AOK vor allem eine Stärkung der Patienten-Position im Schadensfall. Die Beweislast müsse auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent reduziert werden. Aktuell müssen die Betroffenen darlegen und beweisen, dass der eingetretene Schaden vollumfänglich durch den Fehler verursacht wurde. Zuvor muss aber nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Schaden und Fehler vorliegt. Dafür sind die Behandlungsunterlagen eine wichtige Grundlage. „Das AOK-Positionspapier enthält darüber hinaus die Forderung, dass Patientinnen und Patienten aktiv über Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… oder Schäden durch Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… informiert werden – auch ohne Nachfragen. Die gesetzlichen Regelungen müssen an diesem Punkt dringend nachgebessert werden. Dabei sollten auch die Offenlegungspflichten aus der EU-Produkthaftungsrichtlinie umgesetzt werden,“ so Niemeyer weiter.

Die Forderungen aus dem Positionspapier basieren auf praktischen Erfahrungen aus dem Behandlungsfehler-Management, das AOK ihren Versicherten seit 25 Jahren anbieten. „Unsere Expertinnen und Experten beraten die betroffenen Versicherten mit ihren oft schweren Schicksalen und helfen dabei, medizinische Behandlungsabläufe und Pflegeprozesse einzuordnen“, erklärt Niemeyer.

Zugleich sind die Folgekosten von fehlerhaften Behandlungen und schadhaften Medizinprodukten – beispielsweise für Re-Operationen und wiederholte Krankenhausaufenthalte – für die Gemeinschaft der Beitragszahlenden hoch. Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… verfolgen die auf sie übergegangenen Schadenersatzansprüche und machen diese Kosten gegenüber den Leistungserbringern geltend.  Diese Mittel fließen an die Versichertengemeinschaft der AOK zurück.

Hintergrund: Was sind Behandlungsfehler / Pflegefehler?

Behandlungsfehler beziehen sich auf Fehler oder Versäumnisse in der medizinischen Versorgung, die zu Schäden für Patientinnen und Patienten führen können. Diese Fehler können auf verschiedenen Ebenen auftreten, angefangen bei der Diagnose über die Therapie bis hin zur Nachsorge. Hier einige Beispiele für mögliche Behandlungsfehler:

  1. Fehlerhafte Diagnose: Eine falsche oder verspätete Diagnose kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn eine Krankheit wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die… nicht korrekt erkannt oder eine Diagnose falsch interpretiert wird, kann dies zu falschen Behandlungsansätzen führen.
  2. Medikationsfehler: Fehler bei der Verschreibung oder Verabreichung von Medikamenten können erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen. Dies schließt Dosierungsfehler, Allergien oder Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten ein.
  3. Chirurgische Fehler: Fehler während chirurgischer Eingriffe können von falschen Schnitten bis zu Organverletzungen reichen. Auch das Vergessen von Fremdkörpern im Körper nach einer Operation ist ein schwerwiegender Fehler.
  4. Mangelnde Aufklärung: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, angemessen über Risiken, Alternativen und den Verlauf von medizinischen Eingriffen aufzuklären. Ein Versäumnis in diesem Bereich kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  5. Fehlende Überwachung und Nachsorge: Eine unzureichende Überwachung der Patientin / des Patienten während oder nach einem medizinischen Eingriff kann zu Komplikationen führen. Ebenso kann eine mangelhafte Nachsorge zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands beitragen.
  6. Kommunikationsfehler: Mangelnde Kommunikation zwischen verschiedenen medizinischen Fachkräften kann zu einem Informationsverlust führen, der sich auf die Kontinuität der Patientenversorgung auswirkt.
  7. Medizinproduktfehler: Medizinprodukte sind Gegenstände, Apparate oder Instrumente, die am oder im Körper eingesetzt werden und dort eine bestimmte Funktion erfüllen, z.B. Herzkatheter, Stents, künstliche Hüft-, Schulter- oder Kniegelenke. Wenn durch einen Herstellungs- oder Materialfehler oder auch durch Herausgabe einer fehlerhaften Gebrauchsanweisung Probleme mit einem Medizinprodukt auftreten, spricht man von einem Medizinproduktfehler.“

  8. Pflegefehler: Fehler in der professionellen Pflege, welche zu einer Schädigung der gepflegten Person führen (z.B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen).

In all diesen Fällen bietet die AOK ihren Versicherten kompetente Unterstützung an.

Link zum AOK-Positionspapier zur Weiterentwicklung der Patientenrechte.

Ihr Ansprechpartner und Pressekontakt

Porträt: Jan Rößler, Pressesprecher AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Pressesprecher

Jan Rößler

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland