Pressemitteilung

Spezialisierung wirkt

02.11.2023 AOK PLUS 4 Min. Lesedauer

Neue Mindestmengenregelungen fördern Spezialisierung von Krankenhäusern

Je mehr Fälle ein Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… bei einer Indikation behandelt, desto höher ist die Behandlungsqualität. In neun Bereichen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestmengen festgelegt: Nur wenn Kliniken in diesen Feldern genug Fälle behandelt haben, können sie auch in Zukunft diese Leistung erbringen. Zwei Bereiche kommen neu in die Mindestmengenregelung hinein, in einem Bereich wird die Mindestmenge erhöht. Auswirkungen auf Sachsen und Thüringen zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK.

Für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm gilt ab nächstem Jahr eine Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr. Damit wird sichergestellt, dass die behandelnden Einrichtungen über die notwendige Erfahrung verfügen, die kleinsten der Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig zu versorgen. Krankenhäuser, welche die notwendige Mindestmenge im vergangenen Betrachtungszeitraum nicht erreicht haben, können die Berechtigung aufgrund ihrer Rolle in der Versorgung durch die zuständigen Landesbehörden dennoch erhalten.

„Die Mindestmengenregelung garantiert einen Behandlungsstandard bei risikoreichen Eingriffen. Die Ausweitung der Regelungen ist der richtige Weg. Damit wird nun nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen, sondern auch die medizinische Versorgung weiter verbessert. Gerade im Bereich der Früh- und Neugeborenen sichern Mindestmengen die Überlebenschance der behandelten Kinder. Studien zeigen, dass eine höhere Fallzahl die Komplikationsrate und das Sterberisiko senkt.“

Rainer Striebel

Vorstandsvorsitzender AOK PLUS

Transparente Aufklärung durch die AOK

Welches Krankenhaus welche Leistung erbringen darf, zeigt übersichtlich und leicht verständlich die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… . Auf einer Deutschlandkarte können sich Interessierte schnell und einfach darüber informieren, welche Kliniken in ihrem Umkreis eine oder mehrere der acht mindestmengenrelevanten Behandlungen anbietet. Gleichzeitig wird auch dargestellt, wie viele Fälle im vergangenen Betrachtungszeitraum behandelt wurden und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Insgesamt führt die Karte deutschlandweit 1.075 Klinikstandorte auf. In Sachsen und Thüringen sind es 57 bzw. 31 Standorte von Kliniken, welche Leistungen im Rahmen der Mindestmengenregelung erbringen. Welche Kliniken im kommenden Jahr neu dazukommen werden und welche die Leistungen nicht mehr erbringen dürfen, ist über die Jahresansichten der Mindestmengen-Transparenzkarte ersichtlich.

Neue Regelungen auch für Brust- und Lungenkrebsoperationen

Ab dem kommenden Jahr gelten darüber hinaus Mindestmengen bei der Operation von Brust- und Lungenkrebspatienten. Im Fall der Brustkrebsoperationen liegt diese im kommenden Jahr auf 50 Fälle pro Jahr und steigt in 2025 dann auf 100 Fälle. Damit entspricht die Regelung dann den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft, welche für die Zertifizierung als Krebszentrum notwendig sind. Bei Lungenkrebsoperationen liegt die erforderliche Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. im kommenden Jahr bei 40 und steigt in 2025 dann auf 75.

„Die Erhöhung der Mindestmengen bei Brust- und Lungenkrebsbehandlungen ist ein überfälliger und richtiger Schritt. Die Zertifizierung als Krebszentrum war und ist an höhere Fallzahlen gekoppelt. Wir wissen, dass zertifizierte Zentren einen höheren Behandlungserfolg bei Krebserkrankungen haben. Dass dieser Weg nun auch verbindlich festgelegt ist, ist ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Rainer Striebel

Vorstandsvorsitzender AOK PLUS

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzte. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern in der Krankenhaussuche angezeigt.

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2023 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 19,15 Milliarden EUR.