Pressemitteilung

„Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut der Demokratie.“

30.01.2024 AOK PLUS 3 Min. Lesedauer

Verwaltungsräte der AOK PLUS erinnern an Abschaffung per Gesetz im Jahr 1934

Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 wurden unter dem NS-Regime in Deutschland auch Weichen für die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung gestellt. Der Beschluss des Reichstages jährt sich am Dienstag zum 90. Mal. Daran erinnern die Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS, Sven Nobereit und Daniela Kolbe.

„Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut der Demokratie. In der damaligen Bundesrepublik wurde sie mehrere Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs zuerst wieder eingeführt, nach dem Ende der DDR auch im Osten Deutschlands. Damit tragen Versicherte und Arbeitgeber - diejenigen, die täglich die Sozialversicherungsbeiträge erwirtschaften - wieder die Verantwortung für die zielgerichtete Verwendung dieser Gelder. In der Selbstverwaltung arbeiten sie über ideologische Grenzen hinweg zusammen.“

Sven Nobereit

Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK PLUS für die Arbeitgeberseite

„Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind sich in bestimmten Fragen zur Gestaltung der Arbeit oder der Sozialpolitik nicht immer einig. Es ist jedoch ein wichtiges Signal gelebter Demokratie, wenn die Sozialpartner in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung gemeinsam an Lösungen zur Sicherstellung von Prävention, Rehabilitation sowie für die Versorgung von Ver-sicherten im Krankheitsfall erarbeiten. Allen, die an den Grundfesten der sozialen Selbstverwaltung rütteln, sollte der 30. Januar 1934 eine Mahnung sein.“

Daniela Kolbe

Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK PLUS für die Arbeitnehmerseite

Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ waren im Januar 1934 die Länder ihrer Souveränität beraubt und Länderparlamente beseitigt worden. Im Zuge der Gleichschaltung weiterer politischer und gesellschaftlicher Institutionen wurde schließlich im Juli 1934 mit dem „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung“ auch die soziale Selbstverwaltung aufgegeben. Bereits im Jahr zuvor waren infolge des „Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversicherung“ vom Mai 1933 große Teile der gewählten Versichertenvertreter aus den Selbstverwaltungsgremien ausgeschlossen und durch Nationalsozialisten ersetzt worden.

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR.

Insgesamt 30 ehrenamtliche Verwaltungsräte umfasst das Aufsichtsgremium der AOK PLUS. 15 davon sind auf der einen Seite Vertreter der Versicherten und 15 auf der anderen Seite Repräsentanten der Arbeitgeber. Der Verwaltungsrat vertritt deren Interessen, trifft strategische Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Gesundheitskasse, unter anderem auch über den jährlichen Haushalt und den Beitragssatz der AOK PLUS. Der Verwaltungsrat konstituiert sich alle sechs Jahre, zuletzt im August 2023.

Pressesprecher/-in

N. N.

AOK PLUS