Pressemitteilung

Weniger Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe in der Corona-Pandemie

17.01.2023 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

AOK-Chef Ackermann fordert: „Bundesregierung muss bei Patientenrechten endlich nachbessern“  

Mediziner schauen sich eine medizinischen Bildaufnahme an.
In Westfalen-Lippe sind im Verlauf der Corona-Pandemie die Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler deutlich zurückgegangen.

Dortmund. In Westfalen-Lippe sind im Verlauf der bisherigen Corona-Pandemie die Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler deutlich zurückgegangen. Eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest bei ihren Versicherten hat ergeben, dass in 2021 in 528 Fällen ein Verdacht geäußert und weiterverfolgt wurde. In den beiden Jahren zuvor waren es noch 626 (2020) und vor Corona in 2019 insgesamt 807 Fälle. Der Rückgang ist vor allem auf die Corona-Pandemie zurückführen. „Insbesondere in der ersten Hochphase der Pandemie mussten zahlreiche operative Eingriffe verschoben werden, die nur vereinzelt nachgeholt wurden“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Der AOK-Chef wies darauf hin, dass nach wie vor viele Patientinnen und Patienten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte hätten, wenn sie einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten. „Hier ist die Bundesregierung gefordert, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 endlich im Sinne der Patientinnen und Patienten konsequent weiterzuentwickeln.“

Fachkundige Beratung

Rund 1.960 AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Versicherte in Westfalen-Lippe haben allein in den letzten drei Jahren den Verdacht auf einen Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… bei ihrer Krankenkasse vorgetragen. Hier hilft die AOK ihren Versicherten mit einer fachkundigen Beratung durch Experten und Medizinern. „Damit stärken wir die Rechte der Patienten und profilieren uns als Anwalt unserer Versicherten“, so Ackermann.

„Die Bundesregierung ist gefordert, das Patientenrechtegesetz endlich im Sinne der Patientinnen und Patienten konsequent weiterzuentwickeln“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

20 Prozent der Fälle sind Behandlungsfehler

Die AOK-Experten fordern zum Beispiel Behandlungsunterlagen an, koordinieren externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenfrei zur Verfügung. In rund 80 Prozent der Fälle wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um einen unberechtigten Vorwurf. Hier unterstützt die AOK die Ärzte oder sonstigen Behandler bei der Aufklärung der Patienten. In rund 20 Prozent der Fälle handelt es sich jedoch um einen Behandlungsfehler. Wenn Vergleichsverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern scheitern, wird der Klageweg beschritten. Dabei darf die AOK nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen. Anfallende Anwalts- oder Prozesskosten für ihre Kunden darf die AOK nicht übernehmen. „Allerdings können unsere Versicherten auf die Beweislage im Regressprozess der AOK NordWest zurückgreifen und auf diesem Weg ihr Prozesskostenrisiko minimieren“, so Ackermann. Allein in den vergangenen drei Jahren hat die AOK NordWest in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gerichtlich oder im Vergleich mit Haftpflichtversicherern insgesamt rund 10,7 Millionen Euro erfolgreich durchgesetzt.

Häufiger Verdacht bei "schneidenden Fächern"

Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie und Gynäkologie aber auch in der Zahnheilkunde wird häufig der Verdacht auf einen Behandlungsfehler geäußert. „Hier sind mögliche Fehler für die Versicherten eher ersichtlich. Doch häufig entstehen Medizinschäden nur deshalb, weil auf eine ohne Verschulden eingetretene Komplikation nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wird“, so der AOK-Chef.

Erleichterung beim Nachweis der Kausalität

In diesem Zusammenhang fordert Ackermann eine Erleichterung beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis ist für Patientinnen und Patienten oft nur schwer zu erbringen. Deshalb schrecken viele Betroffene davor zurück, ihre eigenen Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. „Diese juristische Schwelle muss abgesenkt werden“, so Ackermann.

Sanktionen für Leistungserbringer

Außerdem fordert der AOK-Chef Sanktionen für Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… , die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, die Entlastung der Versicherten von oft unangemessen hohen Kosten für Kopien aus der Patientenakte sowie Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… in die Behandlungsunterlagen Verstorbener. Eine weitere Forderung ist, Patienten künftig auch im Falle von Schäden, die durch fehlerhafte Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… entstehen, zu unterstützen.

Offene Fehlerkultur

Insgesamt gilt es aus Sicht Ackermanns, Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen zu nutzen. „Dazu braucht es einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens.“

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest