Pressemitteilung

Krankenkassen zeigen kein Verständnis für heutige Protestaktion des Verbands der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW e.V.

09.07.2025 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

Rückkehr an den Verhandlungstisch gefordert

Die offene Heckklappe eines roten Wagens ist sichtbar, hier ist eine mobile Rollstuhlrampe befestigt, auf der ein leerer Rollstuhl steht, um in den Wagen gehoben zu werden.
Deutliche Kritik der gesetzlichen Krankenkassen: Die angekündigten Einstellungen der Krankenfahrten in Westfalen-Lippe durch den Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW wird aufs Schärfste verurteilt. Die Versorgung der Versicherten bleibt aber weiterhin gewährleistet.

Inhalte im Überblick

Düsseldorf. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Nordrhein-Westfalen kritisieren deutlich die heutige Protestaktion des „Verbands der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW e.V.“ (VdKBf) vor dem Düsseldorfer Landtag. Aus Sicht der Krankenkassen würden die durch den VdKBf angekündigten Einstellungen der Krankenfahrten in Westfalen-Lippe gegen die geltenden Verträge verstoßen und zu einer unverantwortlichen Verunsicherung der betroffenen Patientinnen und Patienten führen. Statt auf den konstruktiven Dialog am Verhandlungstisch zu setzen, entsteht der Eindruck, dass der Verband wirtschaftliche Eigeninteressen über das Patientenwohl stellen will. Die Krankenkassen betonen, dass die Versorgung der Versicherten weiterhin gewährleistet ist. Betroffene werden gebeten, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um alternative Transportlösungen zu finden.

Der „Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V.“ hat in seinen bis zum 31.12.2025 gültigen Versorgungsverträgen bereits eine im Branchenvergleich überdurchschnittliche Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… verhandelt. Die vom VdKBf geforderte Verdoppelung der Vergütung liegt weit entfernt von einer wirtschaftlichen Leistungserbringung und jenseits der Entwicklung der Grundlohnsumme, um eine Beitragssatzstabilität Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität hat das Ziel, die Beitragssätze in der gesetzlichen… zu gewährleisten. Auch gibt es für eine vorzeitige Anpassung der Verträge, die im Juni 2024 einvernehmlich gemeinsam gezeichnet wurden, keinen offenkundigen Handlungsanlass.

Mit den beiden renommierten Verbänden in NRW (Taxi-NRW und VSPV) wurden zudem unlängst bereits gemeinsam und einvernehmlich Preise für die Jahre 2026 ff. gefunden, die sich in der Höhe der Vergütung den Angeboten der GKV an den VdKBf ähneln.

Zudem weisen die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… darauf hin, dass mit den Mitgliedsunternehmen des VdKBf gültige Versorgungsverträge bestehen. Ein Streik stellt somit einen klaren Vertragsbruch dar. Darüber hinaus sieht das gesetzlich geregelte Verhandlungsverfahren nach § 133 SGB V kein Streikrecht vor – dieser geht vollständig zulasten der Transportversorgung der Versicherten.

Bereits 2023 wurden mit anderen relevanten Branchenverbänden in NRW langfristige Verträge zu wirtschaftlich ausgewogenen Konditionen abgeschlossen. Diese berücksichtigen Inflation, Mindestlohn und Betriebskosten und werden von zahlreichen Unternehmen erfolgreich umgesetzt.

Die gesetzlichen Krankenkassen handeln im Rahmen von § 133 SGB V, der eine Orientierung an der Entwicklung der Grundlohnsumme vorschreibt. Die besonderen Umstände der Krisenzeiten der letzten Jahre (Kraftstoffkostenexplosion, Mindestlohnentwicklung etc.) wurden in den vergangenen Anpassungen bereits umfassend berücksichtigt. Der VdKBf hingegen verweigert sich bislang einer sachlichen Einigung und ignoriert damit das gesetzlich vorgesehene Verfahren. Forderungen, die diesen gesetzlichen Rahmen überschreiten, können nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen erzwungen werden.

Die Krankenkassen fordern den Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW e.V. eindringlich auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und konstruktiv an einer Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten mitzuwirken. Die Verhandlungen wurden einseitig durch den Rechtsanwalt des VdKBf abgebrochen.

Der VdKBf argumentiert mit Vergleichen zum Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… . Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Notfallrettung und Krankentransport mit medizinisch-fachlicher Betreuung insbesondere für lebensbedrohliche Situationen nach dem Rettungsdienstgesetz unterscheidet sich wesentlich von der reinen Transportleistung im BTW oder LMW.

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW stehen in vertraglicher Gemeinschaft mit nahezu allen Krankentransportunternehmen in Westfalen-Lippe. Vertragsverhandlungen dienen der wirtschaftlich angemessenen Preisfindung unter Berücksichtigung von Entwicklungen wie Mindestlohn, Kraftstoffkosten und Inflation. § 133 SGB V regelt, dass Verträge unter Berücksichtigung der Grundlohnsummenentwicklung abgeschlossen werden müssen. Ein Streikrecht im Rahmen dieser Verhandlungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest