Ein bisschen Licht und viel Schatten

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Der Referentenentwurf löst wenig Begeisterung aus. Kritik gibt es an kostspieligen Maßnahmen wie der Subvention von Medizinstudienplätzen.

Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune – kurz Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Versorgung vor Ort verbessern und sozial benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang zu medizinischen Leistungen verschaffen. Kommunen erhielten mehr Möglichkeiten, „auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren“, heißt es in dem Referentenentwurf, der eine Woche vor Ostern bekannt wurde. So weit, so gut. Die Regelungen im Sinne einer verstärkten regional vernetzten, kooperativen Gesundheitsversorgung weisen in die richtige Richtung. Die Versorgung von Menschen in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern und dabei die speziellen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen aufzugreifen, ist wichtig. Und richtig – wenngleich ausbaufähig – ist auch der Ansatz, die dafür notwendigen Gestaltungsfreiräume auf regionaler Ebene zu schaffen. Schließlich prägen diese Handlungsfelder auch die Versorgungsphilosophie der AOK. Insoweit bietet der Entwurf einige Anknüpfungspunkte für eine konstruktive Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsangebote.

Dennoch löst der Referentenentwurf bei den Krankenkassen und ihren Verbänden keine Begeisterung aus. „Ausgabensteigerungsgesetz“, „Beitragszahlerbelastungsgesetz“, „Gemischtwarenladen“ – lauten erste Reaktionen. Der Grund liegt weniger am Kerngerüst des Gesetzeswerks, sondern an den kostspieligen Anbauteilen: Entbugetierung der hausärztlichen Honorare und Vorhaltepauschalen, Bonuszahlung für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung, Schwächung der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Trägt das zur Verbesserung der Versorgung bei? Sehr fraglich. Und alles ist zusätzlich zur Förderung von Gesundheitsregionen, Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren zu finanzieren – deren finanzielle Auswirkungen im Entwurf gar nicht mehr beziffert werden. Den lautesten Widerspruch erntet allerdings der Plan, zusätzliche Medizinstudienplätze von den Beitragszahlenden dauerhaft subventionieren zu lassen. Je nach Inanspruchnahme werden dafür 2026 zunächst bis zu 110 Millionen Euro veranschlagt. Diese würden in den Folgejahren anwachsen und ab dem Jahr 2031 den Wert von maximal 660 Millionen Euro pro Jahr erreichen. Aus Sicht der Kassen ein absolutes „No-Go“. Denn damit sollen einmal mehr originär staatliche Aufgaben auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden, die dann über Steuern und Beiträge doppelt zur Kasse gebeten werden.

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