Pressemitteilung

KVBB und Kassen einigen sich bei Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar  

13.05.2025 AOK Nordost 2 Min. Lesedauer
Foto: Zwei Hände mit Handschuhen kleben ein Pflaster auf einen Oberarm

Gemeinsame Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und -verbände im Land Brandenburg

In Brandenburg haben sich jetzt die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) auf einen sachgerechten Kompromiss bezüglich der Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… des Pneumokokken-Impfstoffs Apexxnar verständigt. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte, die diesen Impfstoff bereits ab dem Tag der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO), dem 28. September 2023, über den Sprechstundenbedarf verordnet haben, keinen Regress befürchten.

Mehr als 100 Brandenburger Ärztinnen und Ärzte haben bereits vor dem Inkrafttreten der aktuali­sierten Schutzimpfungs-Richtlinie vom 13. Januar 2024 und vor Aufnahme der Pneumokokken-Impfung in die regionale Impfvereinbarung Apexxnar über Sprechstundenbedarf verordnet und geimpft. Formal hätte das nicht erfolgen dürfen.

Um für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte mögliche Regresse zu vermeiden, haben sich die KVBB und die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände im Land Brandenburg darauf verstän­digt, dass die Krankenkassen die Prüfanträge für Apexxnar-Verordnungen aus dem vierten Quartal 2023 zurückziehen werden. Dies betrifft sowohl laufende Prüfverfahren als auch bereits beschiedene Prüfanträge.

„Wir freuen uns, dass wir eine pragmatische Lösung für unsere Mitglieder gefunden haben“,
sagt Dr. Stefan Roßbach-Kurschat, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBB. „Die Kolleginnen und Kollegen haben im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten und entsprechend
der STIKO-Empfehlung zügig mit der Pneumokokken-Impfung begonnen. Es ist gut, dass sie
dafür nicht in Haftung genommen werden.“

Stellvertretend für die Krankenkassen und -verbände im Land Brandenburg sagt Tom Forbrich, Bereichsleiter Verträge und Produkte bei der AOK Nordost:„Die Krankenkassen und die Kassen­ärztliche Vereinigung im Land Brandenburg haben auch in dieser schwierigen Gemengelage zu einem guten Kompromiss gefunden. Das ist ein wichtiges Signal sowohl an alle Ärztinnen und Ärzte als auch an die Politik. Es zeigt, dass das Miteinander in der Selbstverwaltung funktioniert.“

Vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung appellieren die Krankenkassen und -verbände jedoch noch einmal an die Ärztinnen und Ärzte, zukünftig den formalen Weg einzuhalten, um Unsicherheiten zu vermeiden. Die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… von Impfstoffen als Kassenleistung folgt klaren Regeln: Die STIKO spricht eine Empfehlung zu einem Impfstoff aus, mit der sichdann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschäftigt. Beschließt der G-BA, der STIKO-Empfehlung zu folgen, wird diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird dieser Beschluss des G-BA rechtskräftig und ab diesem Zeitpunkt dürfen die Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff zahlen.

Pressekontakt:
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Pressesprecher: Christian Wehry
Tel.: 0331-23 09 196
E-Mail: presse@kvbb.de

Pressesprecher

Dirk Becker

AOK Nordost