Dringende Strukturreformen nicht verwässern
Die von der Vorgänger-Koalition angestoßene Krankenhausreform ist noch nicht umgesetzt, schon gibt es einen Entwurf für ein „Reformanpassungsgesetz“. Hierin gibt es positive Klarstellungen, allerdings auch zahlreiche Ausnahmeregelungen, die zur Verwässerung der Ursprungsreform führen würden. Die AOK Hessen sieht dies skeptisch, schließlich fließt jeder dritte Euro in den Krankenhausbereich.

Kostenintensiver Sektor
Rund 33 Prozent der Gesamtausgaben wendet die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hesen für den Krankenhausbereich auf. Dies waren 2024 insgesamt 2,43 Milliarden Euro. Pro Versicherten betrugen die Ausgaben im stationären Sektor 1.402 Euro – 9,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt finanzierte die AOK Hessen im letzten Jahr 223.774 Versicherten eine stationäre Behandlung. Fast 90 Prozent dieser Behandlungen erfolgten in hessischen Krankenhäusern. „Dies verdeutlicht, wie wichtig die Krankenhausreform und deren Umsetzung für die AOK Hessen ist,“ so Ralf Metzger, Leiter der Unternehmenspolitik. „Die Ausgabendynamik im Krankenhausbereich muss dringend gebremst werden. Und mit Strukturreformen kann gleichzeitig die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Versorgung gesteigert werden.“
Leistungsgruppen nicht verwässern

Kern hierfür sind die Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… . Diese werden auf Basis der 60 Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… aus Nordrhein-Westfalen reduziert, zuzüglich der speziellen Traumatologie. Ursprünglich waren einmal 65 Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… vorgesehen. Diese Anpassung entspricht der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Aber die geplanten Ausnahmen bei den Vorgaben zur Qualität und Erreichbarkeit sind kritisch zu bewerten. Zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Menschen, besonders im ländlichen Raum, sollen erweiterte Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem soll eine wiederholte Befristung der Leistungsgruppenzuweisung im Rahmen einer Ausnahme im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zulässig sein. Bisher waren solche Ausnahmen an die Bedingung geknüpft, dass andere Krankenhäuser, die die Qualitätskriterien erfüllen, nicht innerhalb bestimmter Fahrzeiten erreichbar wären – zum Beispiel Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie innerhalb von 30 Minuten. Diese Erreichbarkeitsvorgaben wurden gestrichen. „Damit erhalten die Länder, wie von ihnen gewünscht, mehr Gestaltungsspielraum. Damit steigt aber auch die Gefahr von „politischen“ Kompromissen auf Kosten der Qualität. Dies lehnen wir ab,“ so Metzger. Sollten Ausnahmen über eine erneute Befristung verlängert werden, ist die „Einvernehmensregelung“ zu begrüßen. Erforderlich ist hier die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens, das die Qualität der Leistungserbringung in Ausnahmebereichen mit der Qualität der Leistungserbringung ohne Ausnahmen vergleicht.
Transformationsfonds steuerfinanziert
Den gesamten Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform hat die AOK mit der Forderung begleitet, dass die Kosten des Transformationsprozesses nicht auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden dürfen. Daher begrüßt die AOK Hessen die mit dem Referentenentwurf gemachte Zusage des Bundes, die Umbaukosten zur Modernisierung der Krankenhäuser zu übernehmen und mit Steuermitteln zu finanzieren. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung hätte dies ansonsten eine zusätzliche Ausgabenbelastung in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2035 nach sich gezogen, die die Mitglieder und deren Arbeitgeber hätten tragen müssen.
Wie es weitergeht
Der genaue Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist noch unklar. Geplant ist eine Verbändeanhörung am 21. August. Danach könnte es zu einer Kabinettsbefassung am 27. August kommen – und zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im November oder Dezember. Aber der Gesetzesfahrplan bei der Krankenhausreform war schon mehrfach für Überraschungen gut.