Statement

"Der EHDS wird den Zugang zu Gesundheitsdaten und damit die Versorgung für Millionen von Menschen verbessern"

25.04.2024 AOK Baden-Württemberg 3 Min. Lesedauer

Johannes Bauernfeind sieht große Chancen im gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum

Portrait Johannes Bauernfeind
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg

Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 der Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, EHDS) zugestimmt. Im Herbst muss sie dem neu zusammengesetzten Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, ehe der EU-Rat formell zustimmen kann. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg, begrüßt, dass der Prozess zur Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums nun auf der Zielgeraden ist:

„Die Verordnung wird den Zugang zu Gesundheitsdaten und damit die Versorgung für Millionen von Menschen verbessern. EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen künftig direkten und unkomplizierten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten, egal wo sie sich in der Europäischen Union befinden. Deutsche Touristen könnten beispielsweise in Belgien Rezepte einlösen oder einem Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… in Madrid medizinische Informationen über Vorerkrankungen oder Allergien bereitstellen.

Der europäische Gesundheitsdatenraum eröffnet zudem neue Perspektiven für die medizinische Forschung, indem er eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht. Das kann Forschung, Innovation und die öffentliche Gesundheit maßgeblich voranbringen.

Bei den im März in Deutschland in Kraft getretenen Digitalgesetzen – dem Digital-Gesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – wurde bereits die Anschlussfähigkeit an den Europäischen Gesundheitsdatenraum mitgedacht. Die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2025 für alle Versicherten verfügbar sein wird, ist ein zentrales Element dieser Gesetze und wird auch im Rahmen des EHDS als wesentlicher Zugangspunkt zu Gesundheitsinformationen dienen.“
 

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