Pressemitteilung

AOK Baden-Württemberg hält Zusatzbeitrag stabil

21.12.2023 AOK Baden-Württemberg 4 Min. Lesedauer

Verwaltungsrat verabschiedet Haushalt für 2024

Detailansicht der Perlen eines Rechenschiebers

Stuttgart. Der Verwaltungsrat der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg hat am Mittwoch (20.12.2023) den Haushaltsplan für 2024 beschlossen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… werden insgesamt Gesamtausgaben von rund 22 Milliarden Euro kalkuliert. Trotz der weiterhin schwierigen Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann die AOK Baden-Württemberg im kommenden Jahr den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz bei 1,6 Prozent stabil halten. Die Südwestkasse liegt damit unter dem festgesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Dieser steigt 2024 auf 1,7 Prozent. „Wir haben den Anspruch und die Verpflichtung, für unsere Versicherten eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu bieten. Trotz der vielfältigen politischen Unsicherheiten und Herausforderungen haben wir für 2024 einen verantwortungsvollen Weg gefunden, um unseren Beitragssatz stabil zu halten und unsere Versicherten nicht weiter zu belasten. Dies ist das Ergebnis harter Arbeit und einer klaren, nachhaltigen Strategie“, unterstreicht Maren Diebel-Ebers, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats betont, dass die finanziellen Herausforderungen für die GKV angesichts immer weiter steigender Ausgaben nach wie vor ungelöst sind: „Das vom Bundestag im Jahr 2022 verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat in diesem Jahr auf Kosten der Beitragszahlenden und der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für eine kurzfristige Entlastung gesorgt, ohne jedoch eine langfristige Perspektive für das strukturelle Finanzierungsdefizit der GKV zu geben.“ Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte zuletzt mit, dass die gesetzlichen Krankenkassen die ersten drei Quartale 2023 mit einem Defizit von knapp 1 Milliarde Euro abgeschlossen haben. Das vergleichsweise geringe Defizit hänge laut BMG maßgeblich mit dem gesetzlich verpflichteten Abbau der Finanzreserven der Kassen zusammen.

„Trotz der vielfältigen politischen Unsicherheiten und Herausforderungen haben wir für 2024 einen verantwortungsvollen Weg gefunden, um unseren Beitragssatz stabil zu halten und unsere Versicherten nicht weiter zu belasten. “

Porträt von Maren Diebel-Ebers, Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Versichertenvertreterin

Maren Diebel-Ebers

Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite

„Es ist besorgniserregend, dass zur Deckung des strukturellen Finanzierungsdefizits der GKV erneut die Rücklagen der Krankenkassen abgeschmolzen wurden. Dies führt zu einem deutlich eingeschränkten Handlungsspielraum, der letztlich zu Lasten der Beitragszahlenden – also der GKV-Mitglieder und ihrer Arbeitgeber – geht“, kritisiert Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates auf Arbeitgeberseite. „Hinzu kommt, dass Baden-Württemberg durch die Mechanik des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen strukturell erheblich benachteiligt wird. Es braucht endlich politisch eine fundierte, nachhaltige Finanzierungsstrategie, um langfristig eine leistungsfähige und gerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.“ Der Verwaltungsrat fordert die Bundesregierung erneut auf, Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Dazu zähle ein dynamischer Bundeszuschuss Bis 2004 wurde die gesetzliche Krankenversicherung - im Unterschied zur Renten- und… zur Deckung versicherungsfremder Aufgaben und die Zahlung von höheren Krankenversicherungsbeiträgen für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. „Der Staat muss seiner Pflicht nachkommen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben ordnungspolitisch korrekt finanzieren und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen“, ergänzt Diebel-Ebers.

Reform der deutschen Krankenhauslandschaft erforderlich

Mit Sorge betrachtet die AOK Baden-Württemberg in diesem Kontext die stockenden Verhandlungen zur Krankenhausreform. „Dass sich Bund und Länder bislang nicht auf ein Gesetz zur Reform der deutschen Krankenhauslandschaft einigen konnten, ist eine sehr schlechte Nachricht zum Jahresende. Es ist unverzichtbar, dass eine geplante, bedarfs- und qualitätsorientierte Umstrukturierung stattfindet. Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um die Effizienz und Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Krankenhausversorgung langfristig zu steigern“, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Insbesondere die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… auf Basis von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen mit verbindlichen Qualitätskriterien sowie die Kopplung der geplanten Vorhaltefinanzierung an diese Gruppen und den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, wären ein notwendiger und richtiger Schritt“, sagt Bauernfeind. Die finanziellen Lasten dieser Reform dürfen allerdings nicht einseitig bei den Beitragszahlenden abgeladen werden. Transformationskosten für strukturelle Veränderungen sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und damit von der öffentlichen Hand zu tragen.

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