Mehr als 13 Millionen Euro für ambulante Hospizdienste in Baden-Württemberg
Dank gilt ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hospizdienste
Stuttgart. Ist die letzte Lebensphase angebrochen, möchten die meisten Menschen in ihrem vertrauten Umfeld sterben. Deshalb ist es den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit ihren Verbänden ein besonderes Anliegen, die ambulanten Betreuungs- und Versorgungsstrukturen für diesen Lebensabschnitt weiter zu stärken. Die GKV in Baden-Württemberg unterstützt daher die ambulanten Hospizdienste im Jahr 2023 mit rund 13,35 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr erhalten die Dienste rund 100.000 Euro mehr.
„Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, sterbenden Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen, sowie Angehörige zu entlasten und zu unterstützen“, erklärt Matthias Fuhrer, Leiter des Geschäftsbereichs Verhandlungen und Verträge – Care bei der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg. Stellvertretend für die gesetzlichen Kassen im Land ist dort die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ambulante Hospizförderung angesiedelt. Besonders wertvoll sei dabei die Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizdienste in Baden-Württemberg, drückt Fuhrer im Namen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und deren Verbänden seinen Dank aus. Sie besuchen und betreuen Menschen in ihrer letzten Lebensphase zuhause. Nach Angaben der LAG sind im vergangenen Jahr 6.168 Erwachsene und 424 Kinder durch die Ehrenamtlichen begleitet worden. Zudem wurden 102 Familien mit einem sterbenden Elternteil durch Kinderhospize betreut. Kinderhospize gehen auf die besonderen Belange von Kindern ein und begleiten diese, um Abschied nehmen zu können.
Im laufenden Jahr werden in Baden-Württemberg 145 Hospizdienste gefördert, in denen mehr als 5.600 Ehrenamtliche organisiert sind. Sogenannte Koordinatorinnen und Koordinatoren absolvieren bei jeder Begleitung zunächst einen Erstbesuch und vermitteln im Anschluss an den oder die Ehrenamtliche, der bzw. die am besten geeignet ist und zur Persönlichkeit der zu Begleitenden am besten passt. Mit den Fördergeldern wird die Ausbildung der Ehrenamtlichen finanziert, sowie Personal und Sachkosten der Dienste gesichert.