AOK begrüßt Länder-Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgern
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) im Deutschen Bundestag kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, die jüngsten KHAG-Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat:
„Aus dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates kommen Forderungen, die Qualitätsvorgaben für die Kliniken weiter einzuschränken. Die Länder wollen zudem eine stärkere Beteiligung der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… bei Ausnahme-Entscheidungen verhindern. Diese Änderungen lehnen wir entschieden ab, denn sie gehen auf Kosten von Behandlungsqualität und Patientensicherheit.
„Diese Einrichtungen können tatsächlich einen Mehrwert für die Versorgungssicherheit der Menschen schaffen.“
An einem anderen Punkt haben die Länder allerdings Recht: Sie machen sinnvolle Vorschläge zur Erweiterung des Leistungsspektrums der sektorenübergreifenden Versorger, die nach den bisherigen Regelungen zu sehr auf die Erbringung stationärer Leistungen festgelegt sind. Stattdessen sollte der Fokus dieser Einrichtungen stärker auf der medizinisch-pflegerischen Versorgung liegen. An dieser Stelle sind die Empfehlungen des Bundesrats-Gesundheitsausschusses absolut richtig und sollten im Laufe der weiteren Gesetzgebung berücksichtigt werden. Diese Einrichtungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung können tatsächlich einen Mehrwert für die Versorgungssicherheit der Menschen gerade in strukturschwachen Regionen schaffen, wenn sie ambulante und pflegerische Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit vereinen. Gemeinsam mit den Krankenhausträgern Sana, Asklepios und Thüringen-Kliniken sowie dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband haben wir einen entsprechenden Vorschlag entwickelt. Wir setzen uns dafür ein, dass das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz in diesem Sinne ergänzt wird.
Bei der künftigen Finanzierung der Krankenhäuser sehen wir weiterhin Nachbesserungsbedarf: Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr sollte genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Nach der Einführungsphase sollte möglichst zeitnah der Umstieg auf eine bedarfsorientierte und fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen erfolgen, damit die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wirtschaftlich abgesichert sind. Auch mit dieser Forderung steht die AOK nicht allein. Wichtige Akteure wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich ebenfalls für eine fallzahlunabhängige Finanzierung der Kliniken ausgesprochen. Wenn die Politik an der vorgesehenen Finanzierungs-Regelung auf Basis von Ist-Fallzahlen festhalten sollte, drohen Fehlanreize und ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zulasten der Patientinnen und Patienten.“

