Statement

Reimann zum BEEP: Von der Kompetenzerweiterung profitieren sowohl Pflege als auch ambulante Versorgung

06.11.2025 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… (BEEP) im Bundestag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

„Eine der drängendsten pflegepolitischen Aufgaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode ist es, nachhaltige Lösungen dafür zu entwickeln, dass eine gute Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vor dem Hintergrund von demographischem Wandel und Fachkräftemangel weiterhin gelingen kann. Die mit dem Gesetz geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen ist richtig und gut. Davon profitiert nicht nur die Pflege, sondern auch die geplante Reform zur Primärversorgung Unter Primärversorgung wird die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung verstanden, in der auch… . Das Gesetz schafft insgesamt gute Grundlagen für eine Abkehr vom Arztvorbehalt Der Arztvorbehalt schließt nichtärztliche Heilbehandler grundsätzlich von der selbstständigen… .

Kritisch sehen wir dabei allerdings die Option, dass Pflegefachpersonen auch ohne ärztliche Diagnose und Indikationsstellung, nur auf Grundlage einer pflegerischen Diagnose, künftig heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich erbringen dürfen, da es in Deutschland kein einheitliches und anerkanntes Diagnosesystem gibt. Pflegerische Diagnosen werden in der Praxis und Wissenschaft unterschiedlich verstanden und mithilfe verschiedener Klassifikationssysteme beschrieben. Ein verbindlicher fachlicher Rahmen für ihre Anwendung besteht derzeit jedoch nicht.

„Mit dem BEEP ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation in der Pflege getan.“

Erfreulich ist, dass einige Forderungen der AOK-Gemeinschaft berücksichtigt wurden: Das betrifft unter anderem die Stärkung der Rolle der Kommunen sowie die Aufnahme von Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten der Kranken- und Pflegekassen zur Unterstützung der Pflegestrukturplanung vor Ort. Auch wurden unsere grundsätzlichen Überlegungen für ein sektorunabhängiges Vertragsrecht an einigen Stellen aufgegriffen, darunter die Option, die Unterstützungsleistungen von An- und Zugehörigen in der stationären Pflege einzubeziehen - beispielsweise bei der Alltagsbegleitung oder Unterstützung der sozialen Teilhabe - sowie die Regelung, Qualitätssicherungsinstrumente für alternative Wohnformen in die bestehenden Qualitätssicherungssysteme zu integrieren.  

Mit dem BEEP ist nun ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation in der Pflege getan. Umfassende und nachhaltige Lösungskonzepte für Finanzierung und Strukturreformen muss nun aber die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege weiter prüfen und schnellstmöglich vorlegen.“

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