Zahl des Monats: An 1.006 Klinikstandorten …
... dürfen 2026 komplexe Eingriffe durchgeführt werden, die mit Mindestmengen belegt sind.
Darunter fallen Behandlungen und Operationen bei verschiedenen Krebserkrankungen, Nieren-, Leber und allogene Stammzellentransplantationen, die Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht sowie die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen. 2026 neu hinzugekommen sind Herztransplantationen: 14 Standorte sind künftig berechtigt einen solchen Eingriff durchzuführen, weil sie die notwendigen Mindestmengen-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA) erfüllen.
Insgesamt vollzieht sich durch die stete Erweiterung und Aktualisierung der Mindestmengen-Vorgaben seit 2019 ein Konzentrationsprozess. Beispielhaft dafür stehen risikoreiche Pankreas-Operationen. Seit 2023 ist die Zahl der Klinik-Standorte, an denen dieser Eingriff durchgeführt werden darf, um knapp ein Drittel gesunken: von 405 Krankenhäusern im Jahr 2023 auf künftig lediglich noch 286 im Jahr 2026. In diesem Zeitraum hat der (GBA) vorgegebene Mindestmenge für Pankreas-Operationen von 15 auf 20 Fälle pro Jahr erhöht, die von den Kliniken seit Anfang 2025 einzuhalten ist.
Eine deutliche Verringerung von Standorten ist 2026 auch bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen zu verzeichnen, auf inzwischen 821, 71 weniger als im Jahr 2025 und 117 weniger als 2019. „Es handelt sich hier um relativ selten durchgeführte und hochkomplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse, die hohe fachliche Anforderungen stellen und eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team erfordern. Daher ist es positiv für die betroffenen Patientinnen und Patienten, dass die Mindestmenge Wirkung zeigt und zu einer Konzentration der Versorgung an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führt“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Zahlreiche Studien haben im Falle der Mindestmengen-Indikationen gezeigt, dass Kliniken, die diese komplexen Eingriffe häufig und regelmäßig durchführen, deutlich bessere Ergebnisse erzielen als Häuser, die solche Behandlungen oder Operationen nur gelegentlich durchführen. Die Komplikationsraten nach diesen Eingriffen, die für die Patientinnen und Patienten mit besonders hohen Risiken verbunden sind, sind deutlich niedriger und die Überlebens-Wahrscheinlichkeit deutlich höher.
Wo in Deutschland komplexe Behandlungen beziehungsweise Operationen vorgenommen werden können, für die eine Mindestmengen gilt, dokumentiert der AOK-Bundesverband seit 2020 im Internet auf seiner Mindestmengen-Transparenzkarte (Querverweis im Text). Die Karte enthält auch die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen für alle inzwischen zehn Behandlungsfelder, zu denen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen existieren. Die Karte wird im Laufe eines Jahres regelmäßig aktualisiert.