Neue Reha-Regeln sind „ein echter Fortschritt“
Interview mit Simona Schick, Reha-Expertin im AOK-Bundesverband
Ab Juli 2025 gelten neue bundesweite Grundsätze zum Inhalt, zum Umfang und zur Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von Rehabilitations-Leistungen. Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… und Kassen haben sich jetzt nach langen Verhandlungen auf eine neue Bundesrahmenempfehlung (BRE) zu diesen Themen geeinigt. Auch die Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… wurde in diesem Zuge standardisiert und einheitlich festgelegt. Allerdings musste am Ende über einige strittige Themen die zuständige Schiedsstelle entscheiden. Simona Schick, Reha-Expertin im AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband, bezeichnet die Neuerungen in der Reha im Interview als „echten Fortschritt“.
Frau Schick, warum sind die beschlossenen Neuregelungen in der medizinischen Reha und Vorsorge aus Sicht der AOK so bedeutend?

Schick: Die neue Bundesrahmenempfehlung bringt weitreichende Änderungen in der Praxis des Vertragsgeschäftes zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Reha-Trägern mit sich. Künftig werden beispielsweise für alle Reha-Einrichtungen bundesweit erstmals die gleichen, auf die jeweilige Indikation bezogenen Personalvorgaben gelten. Diese neuen Personalkorridore, die eine Mindestzahl von Beschäftigten vorsehen, sind auch im Sinne von Qualitätsvorgaben zu verstehen. Außerdem werden das erste Mal bestimmte Mindestvorgaben für das therapeutische Angebot von Reha-Einrichtungen greifen. Die neuen Regelungen werden dafür sorgen, dass wir in Deutschland mehr Einheitlichkeit und Transparenz bei der Qualität von Reha-Leistungen bekommen. Das ist ein echter Fortschritt für diesen Versorgungsbereich, der bisher sehr heterogen und wenig transparent ausgestaltet war.
Streit gab es zwischen Verhandlungspartnern vor allem ums Geld. Was hat die Schiedsstelle zu diesem Thema festgelegt?
Schick: Aus unserer Sicht schaffen die neuen Regelungen im Bereich der Leistungsvergütung die nötigen Voraussetzungen für eine faire, transparente und am Wirtschaftlichkeitsgebot Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist wie das Gebot der Qualität ein wesentlicher Maßstab für die… ausgerichtete Vergütung. Hier konnten im Schiedsstellenverfahren gute Lösungen erzielt werden. So gibt es künftig beispielsweise einheitlich definierte Verhandlungsstufen von pauschalierter bis detaillierter Verhandlungsmöglichkeit inklusive einer Muster-Kostenaufstellung. Insgesamt ist davon auszugehen, dass erhöhte Transparenz zu einer leistungsgerechteren Vergütung führt.
Sie betonen vor allem, dass es künftig mehr Transparenz der Versorgung geben soll. Wie wird das konkret umgesetzt?
Schick: Für mehr Transparenz werden vor allem einheitlich definierte Dokumente zum Nachweis der erbrachten Leistungen sorgen. Die Kassen erhalten nun einmal im Jahr eine Übersicht der Belegungssituation einer Einrichtung sowie eine Übersicht zu den erbrachten therapeutischen Leistungen. Drei Mal jährlich sind von den Einrichtungen außerdem detaillierte Angaben zur Personalbesetzung an die Kassen zu übermitteln.
Das klingt nach zusätzlicher Bürokratie für die Reha-Einrichtungen, ist das wirklich sinnvoll?
Schick: Im Schiedsstellen-Verfahren ist der Detailgrad der einzelnen Statistiken bereits etwas reduziert worden, um den Einrichtungen entgegenzukommen. Aber die neuen Tools werden den Kassen künftig helfen, das Leistungsgeschehen und die Qualität der Versorgung für ihre Versicherten besser einzuschätzen. Das ist enorm wichtig, um die Qualität für die behandelten Patientinnen und Patienten zu sichern und zu gewährleisten, dass multiprofessionelle Therapien in ausreichendem Umfang wirklich erbracht werden. Daher ist der höhere Aufwand für die Dokumentation aus unserer Sicht auf jeden Fall gerechtfertigt. Dieser zusätzliche Aufwand wird vor allem zu Beginn der Umsetzung der neuen BRE entstehen. Daher sehen die Vereinbarungen auch Übergangsregelungen vor, die den Einrichtungen die schrittweise Umsetzung ermöglichen. Außerdem ist vereinbart worden, die tatsächlichen Entwicklungen in der Praxis genau zu beobachten und auszuwerten, sodass wir bei Bedarf auch nachjustieren können.
Wie lautet insgesamt Ihr Fazit zu den neuen Regelungen, die ab Juli greifen?
Schick: Wir sind wirklich zufrieden mit dem Ergebnis. Die Selbstverwaltung im Sektor Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… geht gestärkt aus diesem Prozess hervor. Insbesondere im Bereich Transparenz konnten wir sinnvolle Regelungen vereinbaren. Außerdem wird die Weiterentwicklung dieses Prozesses zwischen Leistungserbringern und GKV verhandelt, dadurch haben die Kassen in der Zukunft viel mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Das begrüßen wir und sehen damit einiges an Entwicklungspotenzial in der Reha.