Krankenhausgesellschaft und Krankenkassenverbände sichern weiterhin Qualität der Schlaganfallversorgung in Bayern
Gemeinsamer Landesvertrag tritt zum 1. August 2023 in Kraft
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) vereinbarten zum 1. August einen Vertrag, um die bewährte Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… der Schlaganfallversorgung in Bayern fortzuführen.
Sie wollen die seit Jahren hochwertige Qualitätssicherung auf Landesebene fortsetzen, solange ein bundesgesetzliches Verfahren fehlt.
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit dem Krankheitsbild Schlaganfall ist in Bayern auf hohem qualitativen Niveau und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Behandlungsleitlinien werden ständig den neuen Erkenntnissen angepasst. Die externe Qualitätssicherung dient als wesentliches Instrument für ein Monitoring der Umsetzung dieser wissenschaftlichen Standards und als Kontrollinstrument bei auffälligen systematischen Abweichungen.
Der neue Vertrag mit Wirkung ab 1. August 2023 wurde aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung erforderlich. Ziel der Krankenkassenverbände und der Krankenhausgesellschaft in Bayern ist es, die bisherigen Landesverfahren zur Qualitätssicherung bei der Schlaganfallbehandlung auch unter einem veränderten gesetzlichen Rahmen fortführen zu können. Dies ist wichtig für die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Versorgung, da bundesweite Qualitätssicherungsverfahren und der Schlaganfallversorgung bisher fehlen.
Die aktualisierten Regelungen dienen dazu, die Qualität der Krankenhausleistungen in der Schlaganfallversorgung durch signifikante, valide und vergleichbare Ergebnisse auch zukünftig sicherzustellen. Eine Fachkommission übernimmt dabei mit der fachlichen Beratung, Prüfung der Auswertungen und praxisbezogenen Empfehlungen wichtige Aufgaben.
Die Vertragspartner sehen darin ein wichtiges Signal für die Fortführung der bewährten Qualitätssicherung bei der Versorgung der Schlaganfallpatientinnen und -patienten im Freistaat.