Beitragssätze 2022

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell.

Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um die Beitragssätze Ihrer AOK zu sehen.

Hinweis

Es handelt sich noch um vorläufige Werte. Erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die Rechengrößen endgültig. Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden Mitte Dezember über den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Beitragssätze 2022

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOKs²
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,3 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,4 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,09 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,4 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,875 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragszuschüsse 2022

Bei­trags­zu­schuss des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer (mo­nat­lich)
Kran­ken­ver­si­che­rung mit Kran­ken­geld­an­spruch353,14 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOKs²
Kran­ken­ver­si­che­rung oh­ne Kran­ken­geld­an­spruch338,63 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOKs²
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal ³353,14 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal ³338,63 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort nicht in Sach­sen73,77 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort in Sach­sen49,58 €

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

² Zuzüglich halber individueller Zusatzbeitrag der AOK

³ Zuzüglich halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Stand

Erstellt am: 03.11.2021

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