Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Thema
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

Aktuelles
  • Eine Frau steht im Büro und putzt sich die Nase. Im Hintergrund sind weitere Personen und Schreibtische zu sehen.
    18.03.2024 | Newsletter Ausgabe 03/2024
    Welche Umlagepflicht für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH gilt.
  • Mann mit Brille und Headset im Büro
    08.01.2024 | Online-Trainings
    Die kostenfreien Online-Trainings der AOK für das Jahr 2024 sind jetzt verfügbar. Probieren Sie sie gleich aus.
Weiteres zum Thema
Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet die Broschüre aktuell und praxisnah.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Passende Tools der AOK
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Umlage- und Erstattungssätze

Überprüfen Sie die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze im Falle von Krankheit (Umlage U1) und betreffend den Mutterschutz (Umlage U2).

Mehr erfahren
Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Mehr erfahren
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.