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Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

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E-Paper Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Minijobs

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  • Geringfügigkeits-​Richtlinien (GeringfügigRL)

    Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen.

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