Thema

Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren U1

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
  • Entsendungen in Abkommensstaaten 2026: Zwei Reisende unterwegs zum Gate im Flughafen.
    02.12.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Entsendungen in Abkommensstaaten

    Das Antragsverfahren bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird digital.
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E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.

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    Der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bis zu sechs Wochen erhalten, wenn er unverschuldet arbeitsunfähig wird.

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  • Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

    Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung.

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