Meldungen zur Sozialversicherung
Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt.
Aktuelle Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Beschäftigten.
Passende Veranstaltungen der AOK
Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Meldung zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Meldung zur Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenDie Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Mehr erfahrenHauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson
Kontaktformular


