Beiträge zur Sozialversicherung
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Aktuelle Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Beschäftigten.
Passende Veranstaltungen der AOK
Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.
E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung
Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert das E-Paper anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

E-Paper Minijobs
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
-
Arbeitgeberzuschuss bei privat kranken-&pflegeversicherten Rentnern über JAE01.09.2026
-
Freiwillig versichert, Mehrfachbeschäftigung und Teilmonat wegen Krankengeld01.09.2026
-
Abgeltung Mehrarbeit bei Beendigung oder Ruhen des Beschäftigungsverhältnis31.08.2026
-
Rückwirkende Auszahlung von Überstunden28.08.2026
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular
