Überblick: Beiträge zur Sozialversicherung

Die Einnahmen aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Grundlage für Leistungen der Sozialversicherung. Die Krankenkassen sind mit dem Einzug der Beiträge betraut und sie sind daher die Hauptansprechpartner für Unternehmen. Der Gesetzgeber hat genaue Regeln für die Ermittlung der Beitragshöhe festgelegt.

Grundsätze des Beitragssystems

Die Krankenkassen ziehen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten die Beiträge entsprechend an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Sie sind vom Gesetzgeber als Einzugsstellen bestimmt. Die Höhe der Beitragssätze legt der Gesetzgeber fest.

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Grundlagen für die Beitragsberechnung

Grundlagen für die Beitragsberechnung sind das Arbeitsentgelt, die Beitragszeit und der Beitragssatz. Exakte Vorgaben, wie die Berechnung der Beiträge zu erfolgen hat, enthält die Beitragsverfahrensverordnung.

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Broschüre Beiträge zur Sozialversicherung

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2023

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