Beitragssätze 2021

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell.

Informationen der AOK Sachsen-Anhalt

Beitragssätze 2021

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt0,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,3 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,4 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,12 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragszuschüsse 2021

Bei­trags­zu­schuss des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer (mo­nat­lich)
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (inklusive halber Zusatzbeitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt)367,65 €
Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (inklusive halber Zusatzbeitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt)353,14 €
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal384,58 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal370,07 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort in Sach­sen49,58 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort nicht in Sach­sen73,77 €

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Erstellt am: 21.12.2020

Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beitragssätze

Erhöhung des Beitragssatzes – Entlastung für Eltern

Am 1. Juli 2023 ist der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent gestiegen. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, hat sich der Beitragssatz von 3,4 auf 4,0 Prozent des Bruttoentgelts erhöht. Zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern mit mehreren Kindern im Beitragsrecht der Pflege gibt es Abschläge nach Anzahl der Kinder. 

Mehr erfahren
Grundlagen der Beitragsberechnung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Beschäftigte) finanziert. Die Berechnung der Beitragshöhe erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.

Mehr erfahren
Künstlersozialabgabe berechnen

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe ist das Entgelt, das von abgabepflichtigen Unternehmen an Kunstschaffende oder publizistisch Tätige gezahlt wird.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.