Beitragssätze 2021

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell.

Informationen der AOK PLUS

Beitragssätze 2021

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK PLUS1,2 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,3 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,4 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,12 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragszuschüsse 2021

Bei­trags­zu­schuss des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer (mo­nat­lich) 
Kran­ken­ver­si­che­rung mit Kran­ken­geld­an­spruch (inklusive halber Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS)382,17 €
Kran­ken­ver­si­che­rung oh­ne Kran­ken­geld­an­spruch  (inklusive halber Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS)367,66 €
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal 384,58 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal 370,07 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort in Sach­sen49,58 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort nicht in Sach­sen73,77 €

Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­tra­g

Bei­trags­tra­gung des Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­tra­ges  
 mit Kindkin­der­los (0,25 % Zu­schlag)
Voller Beitragssatz: 3,05 %  
Arbeitsort: Sachsen  
Ar­beit­neh­mer­an­teil2,025 %2,275 %
Ar­beit­ge­ber­an­teil1,025 %1,025 %
Arbeitsort: außerhalb von Sachsen  
Ar­beit­neh­mer­an­teil1,525 %1,775 %
Ar­beit­ge­ber­an­teil1,525 %1,525 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 27.11.2020

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