gesundes unternehmen – die AOK-Magazine für Arbeitgeber

Mit den Magazinen gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Fachinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg in zwei Varianten

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg erscheint in zwei Varianten: Zusätzlich zu der klassischen Ausgabe gibt es ein eigenes Magazin für kleine Unternehmen. So erhalten alle Arbeitgeber genau die Informationen, die für sie relevant sind und die sie noch gezielter bei den Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit unterstützen.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert – mit dem Magazin, das optimal zu Ihnen passt.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 1/2026

Mit der Zeit gehen: Flexible Modelle, gesundes Team
Zeit ist ein wertvolles Gut für Arbeitgeber und Beschäftigte. Wer den eigenen Beruf mit Aufgaben wie Pflege, Kinderbetreuung oder Hobbys gut in Einklang bringen kann, fühlt sich motivierter und ausgeglichener. Verständlich, dass sich viele Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität wünschen. Unternehmen, die darauf eingehen, können auf vielfältige Art und Weise profitieren. Wie gelingt der Spagat zwischen individueller Flexibilität und betrieblichen Anforderungen? Welche Modelle passen in der Produktion so gut wie im Büro, in Teilzeit so gut wie in Vollzeit? Im Titelthema von gesundes unternehmen erfahren Arbeitgeber, mit welchen Ideen und Beispielen sie flexible Arbeitszeiten gesund und fair gestalten können.

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Magazin für kleinere Unternehmen – 1/2026

Jetzt wird es Zeit: Flexible Modelle, gesundes Team
Zeit ist ein wertvolles Gut für Arbeitgeber und Beschäftigte. Wer den eigenen Beruf mit Pflege, Kinderbetreuung oder Hobbys gut in Einklang bringen kann, fühlt sich motivierter und ausgeglichener. Gerade kleinere Betriebe können hier mit flexiblen Lösungen punkten. Wie gelingt der Spagat zwischen individueller Flexibilität und den betrieblichen Abläufen? Welche Modelle passen auch für kleinere Teams und erfordern wenig Koordinationsaufwand? Im Titelthema von gesundes unternehmen erfahren Arbeitgeber, mit welchen Ideen und Beispielen sie flexible Arbeitszeiten gesund und fair gestalten können.

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daten | fakten | termine zur Sozialversicherung 2026

Sonderheft zu Neuerungen in der SV 2026
Zum Jahreswechsel informieren wir Sie in einem eigenen Magazin über die wichtigsten Neuerungen: daten | fakten | termine zur Sozialversicherung 2026. Die Themen:

  • Neues beim Datenaustausch Entgeltersatzleistungen und anderen Meldeverfahren
  • Digitales Verfahren bei Entsendungen in Abkommensstaaten
  • Fachkräfte länger im Betrieb halten
  • Neuer Mindestlohn: Neue Minijobgrenze
  • Arbeitszeit muss erfasst werden
  • bAV 2026 und 2027: Kleine Verbesserungen
  • Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung

daten | fakten | termine ist bereits in Ihrem Magazin gesundes unternehmen enthalten.

personal wissen – 1/2026

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Sabbaticals und Sozialversicherung: „Ich bin dann mal weg.“
  • Neues in der Sozialversicherung: Das ändert sich 2026
  • Meldung und Zahlung bis 31. März 2026: Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte

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BGF-Poster – 1/2026

Feiertage kennen, Verständnis fördern
In vielen Religionen haben bestimmte Tage im Jahr besondere Bedeutung. Sie markieren Übergänge, Erinnerungen oder Gemeinschaftsrituale. Auf unserem Poster erhalten Arbeitgeber und Beschäftigte Infos und Tipps zu den fünf Weltreligionen und drei ihrer wichtigsten Feste: kurz erklärt und mit einem Hinweis, wie eine kleine Geste im Arbeitsalltag Wertschätzung ausdrücken kann.

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Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf, oder an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

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