Betriebliche Gesundheit im März

Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Starker Anstieg von eingelösten E-Rezepten * Forum: Endlich Montag – Die neue Lust auf Arbeit * Krankenstand sinkt * Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus * AOK-Online-Seminar „Arbeiten mit Sinn“ * Tag der Rückengesundheit: Fehlzeiten vorbeugen * Legasthenie im Arbeitsalltag * BGF-Ausgaben steigen

Weniger Wege und mehr Komfort mit dem E-Rezept

Das elektronische Rezept knackt bei der AOK PLUS die Millionen-Marke. Bis zum 31. Januar 2024 lösten die Versicherten der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse mehr als 2,82 Millionen E-Rezepte ein. Im Vergleich zum Dezember 2023 mit knapp 500.000 Rezepten hat sich die Zahl der abgerechneten elektronischen Verordnungen damit im ersten Monat des Jahres fast vervierfacht.

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 Standard, wenn verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Nach Startschwierigkeiten registriert die AOK PLUS einen starken Anstieg bei der Gesamtzahl der eingelösten Rezepte. Bundesweit sind es mittlerweile knapp 80 Millionen. Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS, freut sich über die positive Entwicklung: „In Sachsen und Thüringen bewährt sich das E-Rezept. Der Großteil der Patientinnen und Patienten nimmt das Verfahren an. Die Apotheken sind flächendeckend darauf eingestellt und mittlerweile setzen es auch die meisten Arztpraxen problemlos um.“

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Endlich Montag – Die neue Lust auf Arbeit

Die Koordinierungsstelle für Betriebliche Gesundheitsförderung veranstaltet jährlich ein Forum für Entscheider aus der Wirtschaft. In diesem Jahr findet es am 15. April 2024 von 13 bis 16 Uhr im Daetz-Zentrum in Lichtenstein statt.

„Branchenübergreifend ist eine gewisse Müdigkeit, oder auch psychische Sättigung, festzustellen. Damit fühlt sich keiner wohl und innovativ ist man da auch nicht. Dieser psychischen Belastung durch Multikrisen werden wir etwas Positives als Alternative entgegensetzen,“ sagt Sören Schlegel, BGM-Berater der AOK PLUS und Mitorganisator der Veranstaltung. 

Also heißt es in diesem Jahr: „Endlich Montag – Die neue Lust auf Arbeit“.

Die BGF-Koordinierungsstelle ist eine Interessengemeinschaft aus Wirtschaft (Handwerkskammer, BVMW), AOK PLUS, Wissenschaft (VEMAS, Hochschule Mittweida) und Arbeitsgestaltern (ATB gGmbH).

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Krankenstand in Sachsen und Thüringen sinkt erstmals seit 2010

Gute Nachrichten für die Arbeitgeber in Sachsen und Thüringen: Der Krankenstand der AOK PLUS-Versicherten in beiden Bundesländern ist im Jahr 2023 erstmals seit über zehn Jahren wieder gesunken. In Sachsen lag die Quote bei 6,8 Prozent (2022: 7,1 Prozent) und in Thüringen bei 7,7 Prozent (2022: 8,0 Prozent).

  • Atemwegserkrankungen weiterhin Spitzenreiter: Die häufigste Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit waren in beiden Freistaaten Atemwegserkrankungen, die allerdings im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen sind. In Sachsen waren es 41 Prozent (2022: 47,1 Prozent) und in Thüringen 41,7 Prozent (2022: 47,8 Prozent).
  • Psychische Erkrankungen und Muskel-Skeletterkrankungen: An zweiter Stelle folgten psychische Erkrankungen mit rund 10 Prozent der Krankschreibungen in beiden Bundesländern. Muskel- und Skeletterkrankungen waren mit ca. 20 Prozent der Fälle die dritthäufigste Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit. Beide Kategorien führten zu deutliche mehr Fehltagen je Fall als die Atemwegserkrankungen.
  • Weniger Long-Covid-Fälle: Die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Post-Covid, Long-Covid oder einem chronischen Erschöpfungssyndrom ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Die Betroffenen leiden allerdings weiterhin unter langen Fehlzeiten. In Sachsen waren es durchschnittlich 33,3 Tage und in Thüringen 37,5 Tage.
  • Soziale Berufe und Gesundheitsberufe am stärksten betroffen: Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsberufen waren am häufigsten von akuten Covid-19-Infektionen und deren Spätfolgen betroffen. In der Kinderbetreuung und -erziehung war fast die Hälfte der Beschäftigten mindestens einmal wegen einer akuten Covid-19-Infektion krankgeschrieben.

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Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus

Bei der elektronischen Übermittlung von Entgeltbescheinigungen kommt es auf den richtigen Abgabegrund an. 

Hintergrund: Bei einer stationären Behandlung kann es notwendig sein, dass Menschen aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen:

  • So hat die Begleitperson für behinderte Menschen in bestimmten Fällen Anspruch auf Krankengeld. 
  • Seit diesem Jahr können Eltern Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie ihr Kind ins Krankenhaus begleiten. 

Für beide Konstellationen steht Arbeitgebern das elektronische Meldeverfahren zur Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen zur Verfügung. Dabei ist es wichtig, den jeweils richtigen Abgabegrund zu verwenden.

Abgabegrund 04 für Krankengeld bei Begleitung einer behinderten Person

Arbeitnehmende erhalten Krankengeld nach § 44b Sozialgesetzbuch V, wenn sie als Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld eines behinderten Menschen stammen und dieser Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht. Voraussetzung ist,

  • dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und
  • für die zu begleitende Person eine Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX vorliegt.

Eine Meldung ist vom Arbeitgeber auszulösen, sobald die Freistellung aufgrund einer aktuellen Mitaufnahme im Krankenhaus in diesem Sinne erfolgt. In diesen Fällen ist der Abgabegrund 04 „Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus“ zu verwenden.

Abgabegrund 02 für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils

Wird ein Kind stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, muss dies nicht selten von einem Elternteil begleitet werden. In der Vergangenheit gab es dazu unterschiedliche Rechtsauslegungen – gesetzlich fehlte eine klare Regelung. Dies wurde nun geändert. Seit 01.01.2024 haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1a Sozialgesetzbuch V, wenn diese mit ihrem Kind stationär aufgenommen werden, sofern

  • während der Freistellung Einkünfte entfallen
  • das Kind gesetzlich krankenversichert und nicht älter als elf Jahre ist und
  • die Mitaufnahme als Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Eine zeitliche Höchstgrenze gibt es nicht. Die Tage werden nicht auf den Anspruch bei häuslicher Betreuung angerechnet.

Sowohl bei häuslicher Betreuung des kranken Kindes als auch bei stationärer Mitaufnahme des Elternteils ist für die Meldung der Abgabegrund 02 „Kinderkrankengeld“ zu verwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie im AOK-Fachportal für Arbeitgeber.  

AOK-Online-Seminar als Video: Arbeiten mit Sinn

Wenn Beschäftigte ihre Arbeit als sinnstiftend erleben, hat das positive Auswirkungen: auf ihre Gesundheit, ihr Engagement, ihre Motivation und die Bindung an das Unternehmen. Im rund 60-minütigem Video zum Online-Seminar „Arbeiten mit Sinn: macht glücklich und hält gesund“ erfahren Arbeitgeber, wie es gelingt, dass Beschäftigte ihre Arbeit als sinnstiftend wahrnehmen.

Das Seminar behandelt unter anderem folgende Inhalte:

  • Was bedeutet Arbeiten mit Sinn?
  • Wie lässt sich auch in einfachen Tätigkeiten ein höherer Sinn erkennen?
  • Was sind positive Effekte von Sinnerleben und was sind die Folgen, wenn es daran mangelt?
  • Wie kann ich als Unternehmen oder Führungskraft gezielt das Sinnempfinden der Beschäftigten fördern?

Schauen Sie sich das Video jetzt an und holen Sie sich wertvolle Impulse, wie Sie in Ihrem Unternehmen das Sinnerleben steigern können.

Tag der Rückengesundheit: Fehlzeiten aktiv vorbeugen

Am 15. März ist Tag der Rückengesundheit. Arbeitgeber können diesen Anlass nutzen, um die Thematik besonders in den Blick zu nehmen. Denn Rückenbeschwerden gehören zu den häufigsten Gründen für eine Krankschreibung: Muskel- und Skelett-Erkrankungen belegen mit 17,8 Prozent (2021: 15,8 Prozent) Platz zwei der Krankschreibungsgründe (siehe AOK-Fehlzeitenreport 2023). Dazu kommt, dass Rückenbeschwerden chronisch werden können, Betroffene nach einer ersten Krankschreibung also häufiger ausfallen.

Mit Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, diesen Fehlzeiten vorzubeugen. Da Rückenbeschwerden vielfältige Ursachen haben, bietet BGF unterschiedliche Ansatzpunkte:

  • Arbeitsplatzanalysen, zum Beispiel durch AOK-Fachleute, geben Auskunft darüber, was verbessert werden kann. Neben ergonomischer Ausgestaltung können das auch spezielle Bewegungsangebote für die Beschäftigten sein.
  • Um falsches Bücken, Heben, Tragen oder Sitzen zu meiden, erlernen Mitarbeitende im Rahmen von BGF-Maßnahmen rückengerechtes Verhalten – abgestimmt auf die jeweiligen Tätigkeiten.
  • Auch psychische Überforderung und Stress wurden als Auslöser oder Verstärker von Rückenbeschwerden erkannt. Teamtrainings und Kurse zum Erlernen von Entspannungsmethoden oder Stressmanagement tragen dazu bei, diese Risiken zu reduzieren.
  • Mit rückenspezifischen Angeboten für mehr Bewegung am Arbeitsplatz sowie vor und nach der Arbeit können Unternehmen die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten fördern.

Betriebliche Gesundheitsförderung der AOK orientiert sich an der individuellen Situation im jeweiligen Unternehmen. Führungskräfte und Mitarbeitende werden in den Gestaltungsprozess mit einbezogen. Mehr zum Thema Gesunder Rücken finden Sie im AOK-Fachportal für Arbeitgeber:

AOK-Programm
Rückenaktiv im Job

Zu wenig oder einseitige körperliche Aktivität am Arbeitsplatz können zu Rückenschmerzen führen. Das Online-Programm hilft Rückenschmerzen vorzubeugen.

Legasthenie am Arbeitsplatz: Stärken erkennen und nutzen

Legasthenie im Arbeitsleben ist relevant. Deshalb hat das Marktforschungsinstitut Censuswide im Auftrag des sozialen Netzwerks LinkedIn eine repräsentative Umfrage unter Beschäftigten mit und ohne Legasthenie durchgeführt. Im Mittelpunkt standen Vorurteile und Herausforderungen hinsichtlich der Lese- und Rechtschreibschwäche.

Ergebnis: 54 Prozent der Legastheniker glauben, besser mit kreativen Aufgaben umgehen zu können. 49 Prozent sind der Ansicht, eine ausgeprägte emotionale Intelligenz zu besitzen. 70 Prozent der Betroffenen sehen beruflich gesehen ihre Legasthenie als Vorteil und wünschen sich mehr Verständnis.

Aber: Nur knapp ein Viertel (23 Prozent) der betroffenen Menschen spricht mit Kolleginnen und Kollegen offen über das Thema. 9 Prozent verschweigen es. Sie fürchten, anders als zuvor behandelt zu werden, wenn das Umfeld Bescheid weiß (28 Prozent), manche sorgen sich um berufliche Chancen (21 Prozent). Zudem gab mehr als die Hälfte der Befragten ohne Legasthenie an, sich unsicher im Umgang mit betroffenen Menschen zu fühlen. Lediglich 27 Prozent wissen, wie sie sie unterstützen könnten.

Wie können Arbeitgeber dem Abhilfe schaffen? Zum Beispiel, indem sie ein vertrauensvolles Betriebsklima fördern, in dem bislang unbekannte Stärken von Mitarbeitenden bekannt, wertgeschätzt und genutzt werden? Drei Tipps, wie das gelingen kann:

  1. Rituale etablieren – ermöglichen Sie neue Situationen für Begegnungen und Gespräche, zum Beispiel beim gemeinsamen Frühstück oder Mittagessen, informellen Team-Meetings oder Abendaktivitäten.
  2. Unterstützung – ermutigen Sie Ihre Beschäftigten, mit anderen ins Gespräch zu kommen und dem Gegenüber etwas Gutes zu tun.
  3. Stärken stärken – suchen Sie gezielt das Gespräch mit Ihren Mitarbeitenden. Fragen Sie danach, worauf die Person stolz ist, aus welchen Tätigkeiten sie Kraft schöpft und auf was sie sich bei der Arbeit besonders freut und fördern Sie sie in diesen Bereichen.

So kann eine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen, in der Themen wie Legasthenie und damit verbundene Stärken überhaupt erst zur Sprache kommen und dann auch zum Vorteil des Teams genutzt werden können. Welchen Einfluss Positive Psychologie auf das Miteinander haben kann, zeigt das Video zum AOK Online-Seminar „Stärken stärken – Positive Psychologie im Unternehmen“.

AOK-Programm
Gesund führen

Das AOK-Programm „Gesund führen“ unterstützt Führungskräfte dabei, eine gesunde Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der auch besondere Stärken zur Sprache kommen können.

Ausgaben für Betriebliche Gesundheitsförderung steigen

Immer mehr Arbeitgeber setzen auf Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Das zeigt der aktuelle Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbands und des Medizinischen Dienst Bund. Demnach stiegen die BGF-relevanten Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent.

Insgesamt konnten im Jahr 2022 knapp zwei Millionen Beschäftigte mit BGF-Maßnahmen in mehr als 26.000 Betrieben erreicht werden. Das ergibt bei den Betrieben einen Zuwachs von 43 Prozent und bei den Beschäftigten ein Plus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am stärksten wuchs die Prävention in Pflegeeinrichtungen: Mehr als 2.500 Einrichtungen setzten 2022 BGF-Maßnahmen ein, das sind 36 Prozent mehr als im Vorjahr. Dank neuer überbetrieblicher Vernetzung und Kooperation konnten branchenübergreifend vor allem kleinere Betriebe noch besser als bislang von den Angeboten profitieren.

BGF unterstützt Arbeitgeber dabei, Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen, zugleich Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren und somit krankheitsbedingten Fehlzeiten vorzubeugen. Als besonders effizient haben sich Maßnahmen erwiesen, die das Verhalten der Beschäftigten und zugleich die Gestaltung der Rahmenbedingungen gesundheitsförderlich verändern. Dazu gehören unter anderem Trainings für Stressbewältigung und Ressourcenmanagement sowie die Weiterentwicklung einer gesundheitsgerechten Führungskultur.

Im AOK-Fachportal für Arbeitgeber erfahren Sie, wie Sie mit BGF die Gesundheit Ihrer Beschäftigten gezielt schützen und fördern können.

Stand

Erstellt am: 14.03.2024

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