Entsendungen und A1-Bescheinigung
Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Entsendungen und Saisonkräfte? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
-
Entsendung in die Slowakei - Arztrechnung aus Ungarn
01.12.2025
-
kurzer Termin im Ausland - Entsendung?
27.11.2025
-
SV/RV-Schlüsselung, wenn AN mit A1-Bescheinigung aus der Schweiz als GfB eingestellt wird
19.11.2025
-
A1 auch für "privaten" Aufenthalt und Arbeiten im Ausland (Luxemburg) erforderlich?
13.11.2025
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Entsendungen und A1-Bescheinigung
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Damit Arbeitgeber die Qualifikation ausländischer Bewerbender beurteilen können, lassen Bewerbende ihre Abschlüsse und Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland prüfen und anerkennen.
Mehr erfahrenBeschäftigung von Geflüchteten
Asylbewerbende und anerkannte Geflüchtete zu beschäftigen, ist in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden. Dem wachsenden Fachkräftemangel kann so begegnet werden.
Mehr erfahrenBeschäftigung von Nicht-EU-Bürgern
Arbeitgeber, die Staatsangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen wollen, haben einige Besonderheiten zu beachten, abhängig vom Herkunftsland und von den dazu bestehenden Vereinbarungen.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson


