Hilfreiche Links für Arbeitgeber
Kurzarbeitergeld
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, hat der Bundesrat die bisherigen Regelungen zur Kurzarbeit angepasst. Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die neuen, erleichterten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld.
Kurzarbeitergeld beantragen
Ob Arbeitgeber Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, prüft die zuständige Agentur für Arbeit. Sind die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, kann das Kurzarbeitergeld online beantragt werden.
Merkblätter und Antragsformulare
Wer allgemeine Informationen - auch zum Saison-Kurzarbeitergeld - sucht, wird auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit fündig. Hier steht auch eine Übersicht mit Merkblättern und Antragsformularen zum Download bereit.
Kurzarbeitergeld berechnen
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung können Arbeitgeber und Beschäftigte berechnen, wie hoch der Nettolohn während der Kurzarbeit ausfällt – Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit inklusive.
Finanzielle Hilfen
KfW-Kredite für Unternehmen
Wer als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten ist, kann jetzt einen KfW-Kredit beantragen, zum Beispiel, um laufende Kosten zu decken.
Unterstützung beim Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Soziales (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf seiner Seiteüber Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zeiten der Corona-Pandemie. Es beantwortet unter anderem Fragen zu Homeoffice, Entgeltfortzahlungen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Grenzgängern.
Gesundheitsschutz
Sicher arbeiten trotz Corona: „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“
Der Mitte April vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) erlassene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard wurde im August durch eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert. Die Maßnahmen sollen Beschäftigten die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben. Unter anderem gelten in Unternehmen strengere Infektions- und Hygiene-Vorschriften.
Bei Pandemie: Checkliste für Arbeitgeber
Mit den „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Arbeitgebern eine Checkliste für Gesundheitskrisen an die Hand. Von Informationsmanagement über Dienstreisen bis zu Hygiene-Maßnahmen finden sich hier viele wichtige Hinweise.
Hygienemaßnahmen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) listet einfache Hygiene-Maßnahmen auf, mit denen Beschäftigte sich und andere zu Hause und im Unternehmen vor dem neuartigen Virus zu schützen.
Arztbesuch – ja oder nein? CovApp hilft weiter
Ist einer der Beschäftigen unsicher ist, ob er an Covid 19 erkrankt ist, können Arbeitgeber die CovApp der Berliner Uniklinik Charité empfehlen. Die App hilft, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen. Dazu muss man einen Fragenkatalog beantworten und erhält dann konkrete Handlungsempfehlungen, Ansprechpartner und Kontakte sowie eine Zusammenfassung der Daten.
Allgemeine Informationen
Aktuelles vom Robert Koch-Institut
Ob aktuelle Fallzahlen, Präventionsmaßnahmen oder Infos zu Risikogebieten – das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.
Hintergründe zum Coronavirus
Wie wird das Virus übertragen, wie schützt man sich vor einer Ansteckung, was sind typische Symptome? Die AOK beantwortet die wichtigsten gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2020
Bei Fragen rund um das Thema Arbeitgeberservice
Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner