Beschäftigung von Studenten
Beschreibung
Studierende können als Minijobber oder als Werkstudenten angestellt werden. Bei einer Anstellung als Werkstudent fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber. Ein paar Regeln müssen Sie jedoch beachten.

Informationen zum Seminar
Termin:
27.06.2022 13:30 bis 15 Uhr
Beschreibung:
Während des Studiums bessern viele Studierende ihren Geldbeutel mit einer Beschäftigung auf. Sie können als Minijobber oder als Werkstudenten angestellt werden. Bei einer Anstellung als Werkstudent ist der Verdienst unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber. Ein paar Regeln müssen Sie dennoch beachten. Welche das sind, zeigen wir Ihnen in diesem kostenfreien Online-Seminar.
Die Themen im Überblick:
- Minijob oder Werkstudent – die Unterschiede
- Definition „ordentlich“ Studierende
- 20-Stunden-Regelung und Ausnahmen
- Ausführung mehrerer Beschäftigungen
- 26-Wochen-Theorie
In rund 60 Minuten erhalten Sie einen Überblick über alle sozialversicherungs‑ und arbeitsrechtlich relevanten Aspekte. Individuelle Fragen beantworten AOK-Experten im Chat.
Referent:
Klaus Herrmann, SV-Experte der AOK,
Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kosten:
kostenfrei
Rubrik: