Gesundheitsrisiken durch den Klimawandel
Der Klimawandel wirkt sich auf die Gesundheit der Menschen aus. Dieser geänderten Situation müssen auch Unternehmen gerecht werden. Sie können ihre Beschäftigen in vielerlei Hinsicht praktisch unterstützen:
Gesundheitliche Risiken durch Hitze und UV-Strahlung mindern
Die Kühlung der Arbeitsstätten kann durch Klimatisierung, Verschattung aber auch durch Begrünung gelingen. Die Entsiegelung von Industrieflächen kann die Umgebungstemperatur deutlich senken.
Risiko für Menschen, die im Freien arbeiten reduzieren
Für Berufe in der Baubranche, in der Landwirtschaft und andere ist die Arbeit im Freien unvermeidbar. Die Verlagerung in sonnenarme Stunden kann Beschäftigten ebenso helfen wie ausreichender Schatten, kühle Pausenmöglichkeit, Sonnencreme und UV-Schutz durch passende Kleidung.
Belastungen für Allergiker mildern
Viele Pflanzen blühen früher und länger als noch vor einigen Jahren, mit Folgen für Allergiker. Die Gründe sind längere Vegetationszeiten durch die steigenden Temperaturen und eine vermehrte Pollenproduktion. Allergieauslösende Proteine in den Pollen steigen durch Umwelteinflüsse. Nicht heimische Pflanzen in unseren Regionen, die Allergien auslösen können, siedeln sich an. Für Arbeitsstätten könnten daher Möglichkeiten, Pollen aus der Raumluft zu filtern, eine wichtige Option sein, die Beschäftigten zu schützen. Lüften empfiehlt sich außerhalb der Hauptzeiten des Pollenflugs, also am besten am frühen Morgen oder abends – soweit die Arbeitszeiten es ermöglichen. Bei Starkregen und Gewitter sollten sich Allergiker am besten in geschlossenen Räumen aufhalten, da die Polenbelastung im Freien dann besonders groß sein kann.
Allergieauslösende Pollen nehmen durch veränderte Umwelteinflüsse zu. Gute Pollenfilter in Arbeitsstätten können Beschäftigte schützen. Bei allergischen Reaktionen wegen hoher Pollenbelastung im Freien, ist ärztlicher Rat sinnvoll.
Atemwegsbeschwerden lindern
Ursachen sind Hitze, Trockenheit, Staubstürme und hohe Ozonwerte. Die Raumluftqualität am Arbeitsplatz wird also ein immer wichtigeres Thema. Arbeitgeber können ein Umfeld schaffen, das Menschen mit allergischen Beschwerden und Atemwegserkrankungen besonders entgegenkommt. Wie genau das aussehen kann, ist im Einzelfall und im Zweifelsfall mit ärztlichem Rat zu klären.
Ressourcen schonen
Ressourcen wie Wasser, Energie, aber auch Papier und andere Wertstoffe sind wertvoll und sollten künftig sparsam eingesetzt werden. Auch am Arbeitsplatz kann über Verschwendung und Einsparpotenziale gemeinsam nachgedacht werden, um die Umwelt zu schonen.
Die Nutzung von Ökostrom im Unternehmen ist eine schnell umsetzbare Option, ebenso wie der Einsatz von Recyclingmaterialien statt konventioneller Produkte beispielsweise bei Papier, Kunststoff und anderen Verbrauchsmaterialien.
Infektionsrisiko senken
Da immer mehr Insekten sich auch aus südlicheren und Tropenregionen in unseren Breitengraden heimisch werden, steigen die Zahl und die Art von Krankheitserregern, die sie übertragen. Als Teil der Betrieblichen Gesundheitsförderung können Impf- und Informationsangebote des Arbeitgebers Beschäftigte schützen. Zum Beispiel durch den Betriebsarzt oder einen Gesundheitstag.
Klimaschutz und BGF gehen Hand in Hand
Betriebliche Gesundheitsförderung kann Arbeitgeber auch in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Nicht nur Klimatisierung, sondern auch veränderte Arbeitszeiten oder -orte können Beschäftigte in Hitzeperioden schützen. Regelungen können gemeinsam mit den Beschäftigten besprochen und in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Wenn Beschäftigte im Homeoffice kühlere Temperaturen vorfinden als im Büro, oder umgekehrt, geht es darum, den angenehmsten Arbeitsplatz wählen zu können, um gute Arbeit leisten zu können. In vielen Branchen ist der Arbeitsplatz nicht frei wählbar: vom Baugewerbe über den Einzelhandel und den Medizinsektor bis hin zur Landwirtschaft. In vielen Fällen sind auch die Arbeitszeiten nicht frei wählbar, so dass es dann darauf ankommt, vor Ort die Temperatur möglichst niedrig zu halten. Ventilatoren und Klimaanlagen werden in vielen Arbeitsbereichen notwendige Investitionen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu diesen Themen aktuelle Informationen und Tipps.
- Energieeffiziente Arbeitsplätze und gesunde Arbeitsumgebung: Die Gestaltung von Arbeitsplätzen kann sowohl klimafreundlich als auch gesundheitsfördernd sein. Durch die Implementierung energieeffizienter Beleuchtung, Anpassung der Heiz- und Kühlperioden an Nutzungszeiten der Büros, und gesunde Raumluft (z. B. durch Pflanzen) profitieren die Mitarbeitenden von einer besseren Arbeitsumgebung. Gleichzeitig trägt das Unternehmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei.
- Resilienz fördern: Angebote der Arbeitgeber gegen Stress, wie zum Beispiel Workshops, in denen Resilienz gestärkt wird, können einen Beitrag leisten, die psychische Belastung zu senken und Depressionen vorzubeugen. Die Bedrohungen, die sich bereits heute aufgrund des Klimawandels zeigen, schüren Ängste und können psychische Belastungen verstärken. Wer seine Beschäftigten resilienter macht, stärkt sie auch, sich mit diesen Fragen konstruktiver auseinanderzusetzen. Auch die psychische Gefährdungsbeurteilung, die Bestandteil des Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen sein sollte, kann Aufschluss geben, welche Maßnahmen im Unternehmen die effektivsten sind.
- Gesunde und nachhaltige Ernährung (Planetary Health Food): Fleischärmere, vollwertige Ernährung und Verpflegung zahlen sowohl auf die Gesundheit der Beschäftigen wie auch auf die planetare Gesundheit ein. Unternehmen können ihre Gemeinschaftsverpflegung in der eigenen Kantine – am besten unter Beteiligung ihrer Beschäftigten – anpassen und mehr vegetarische Gerichte anbieten. Eine Ernährungsberatung für interessierte Beschäftigte kann diese Umstellung unterstützen und Akzeptanz für diese Angebote fördern.
- Klimafreundliche Mobilität: Flugreisen reduzieren, Bahnreisen priorisieren, die Dienstwagenflotte auf E-Mobilität umrüsten und die Nutzung der öffentliche Verkehrsmittel subventionieren (Firmenticket)und Radfahrenden mit Abstellmöglichkeiten und Umkleiden und Duschen entgegenkommen – in Sachen Unternehmensmobilität ist bei vielen Firmen noch „Luft nach oben“.
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Attraktive Arbeitgeber, zufriedene Mitarbeitende
Die Studie der Universität Sankt Gallen „Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit – Strategien und Impact ökologischer und sozialer Verantwortung" zeigt die wachsende Bedeutung von nachhaltigen Strategien für Unternehmen. Die Arbeitgeberattraktivität steigt dadurch deutlich. Das mündet in folgende Handlungsfelder, in denen Arbeitgeber aktiv werden können.
Strategische Nachhaltigkeitsziele setzen
Dazu sollte Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie sein. Ziele sollten klar, messbar und verbindlich sein, Verantwortlichkeiten müssen klar definiert sein und damit echtes Engagement zeigen.
Nachhaltige und gesunde Führung leben
Führungskräfte sollten Nachhaltigkeit vorleben und ein gesundes Arbeitsumfeld fördern. Dazu sollte nachhaltiges und gesundes Verhalten aktiv unterstützt werden. Das gelingt am besten gemeinsam mit Betrieblicher Gesundheitsförderung.
Gesellschaftliches Engagement fördern
WennUnternehmen ihren Beschäftigten Möglichkeiten bieten, sich gesellschaftlich zu engagieren, stärkt dies das Gemeinschaftsgefühl und die Bindung ans Unternehmen. Beispielsweise kann das gemeinsame Mülleinsammeln in der Natur oder auf dem Werksgelände Umweltbewusstsein und Teamspirit fördern.
Schulungen zu Nachhaltigkeit und Gesundheit anbieten
Regelmäßige Fortbildungen für Führungskräfte und Mitarbeitende sind wichtig, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schärfen und praktische Kompetenzen zu vermitteln.
Gerade jüngere Menschen, legen großen Wert auf die Haltung des Arbeitgebers. 59 Prozent gaben in einer Umfrage an, dass die Haltung des Unternehmens zum Klimaschutz eine wichtige Rolle spiele, bei den 20- bis 29-jährigen waren es sogar 81 Prozent.
Tipps für die eigene Nachhaltigkeitsstrategie
Wer sich nachhaltig aufstellt, wirkt auch auf Kunden und Kooperationspartner innovativ und verbessert das Unternehmensimage. Zudem lassen sich durch den nachhaltigen Einsatz von Prozessen und Ressourcen die Kosten senken. Lesen Sie auch unsere konkreten Beispiele, wie BGF und Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen verknüpfbar sind.
Nachhaltigkeit, CSR und EU-Richtlinien
Umweltthemen beschäftigen heute nahezu alle Unternehmen. Das liegt auch daran, dass die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in den kommenden Jahren für immer größere Teile der Wirtschaft verpflichtend wird. Auch Unternehmen, die nicht dieser Verpflichtung unterliegen, können auf freiwilliger Basis davon profitieren.
CSR – Corporate Social Responsibility – steht für die gesellschaftliche Verantwortung, die Unternehmen übernehmen. Sie umfasst ein nachhaltiges Wirtschaften, das ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte betrifft. Immer mehr Unternehmen in Deutschland nehmen diese Verantwortung ernst und erstellen über ihr Engagement regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht. Mehr zu den aktuell geltenden Standards.
Die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichte „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR)“ wird überarbeitet. Derzeit soll es Vereinfachungen für die Berichterstattungspflicht geben (OMNIBUS), die Auslegung in nationales Recht liegt noch nicht vor.
Angesichts immer strenger werdender Umwelt- und Arbeitsgesundheitsvorgaben sind Unternehmen, die bereits heute in beide Bereiche investieren, langfristig besser aufgestellt. Sie können nicht nur rechtzeitig auf gesetzliche Veränderungen reagieren, sondern auch von möglichen Förderungen und Steuervergünstigungen profitieren.
Seit dem 1.1.2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft. Damit wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten verbindlich geregelt.
Das Gesetz gilt seit 2024 für Unternehmen, die in Deutschland ab 1.000 Beschäftigte haben. Doch auch Firmen, die aufgrund ihrer geringen Größe von der Regelung ausgenommen sind, können durch entsprechende Nachforschungen zur Nachhaltigkeit ihrer Prozesse beitragen.
Am 30. Dezember 2025 tritt die „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR) in Kraft. Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Die neue Verordnung sieht vor, dass innerhalb der EU keine Produkte in Umlauf kommen, deren Lieferkette eine Entwaldung beinhaltet. Unternehmen sind in der Pflicht, darüber einen Nachweis zu führen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen startet die Frist unter bestimmten Voraussetzungen erst zum 30. Juni 2026.

Weiterführende Einrichtungen:
- Das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) hat gemeinsam mit der Offensive Mittelstand ein Positionspapier „Nachhaltigkeit – Prävention – BGM“ veröffentlicht, das Handlungsfelder deutlich macht.
- Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt in ihrem Report „Nachhaltigkeit und Betriebliches Gesundheitsmanagement“, wie beides verknüpft werden kann.
- Das Umweltbundesamt informiert Unternehmen zum Ziel, klimaneutral zu werden.
- Der WWF informiert und unterstützt Unternehmen in ihrer Klimastrategie.