Neues bei den Meldungen zur Sozialversicherung
Ausbau des maschinellen Meldeverfahrens
Zum Jahreswechsel 2021 stehen eine ganze Reihe von Änderungen an, die vor allem im 7. SGB-IV-Änderungsgesetz sowie in Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände der Sozialversicherung festgelegt wurden. Die Digitalisierung des maschinellen Meldewesens wird weiter ausgebaut, so werden zum Beispiel Mitgliedsbescheinigungen ab Januar nur noch elektronisch ausgestellt. Daneben gibt es einige kleinere Neuerungen, die auf eine Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen.
Im Video stellt AOK-Sozialversicherungs-Experte Klaus Herrmann die wichtigsten Neuerungen vor.
Video Jahreswechsel: Meldungen
Die Änderungen im Überblick
- Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
- Wegfall des Kennzeichens Mehrfachbeschäftigung
- Nur eingetragene Lebenspartnerschaften zählen beim Statuskennzeichen
- Klarstellung beim Bestandsprüfungsverfahren
- Stornierungsmeldungen
- Lohnsteuermerkmal bei Minijobs kommt erst 2022
- Angaben zum Geburtsland und zur europäischen Versicherungsnummer
- Ausfüllhilfe und Datenspeicher
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung
Stellen Sie Ihre Fragen im Expertenforum
Für Ihre individuellen Fragen hat die AOK ein Expertenforum eingerichtet. Hier können Sie als registrierter Nutzer Fragen stellen, die von den Experten der AOK an Werktagen innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden.
Stand
Erstellt am: 03.09.2020
Passende Informationen zu den Themen Corona, ZusammenArbeiten, Trends & Tipps: SV-Meldungen
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Für Arbeitgeber und Beschäftigte stellen sich im Homeoffice oder am Arbeitsplatz viele neue Herausforderungen. Arbeitsabläufe, Kommunikation, Führungsaufgaben und Teamarbeit müssen neu gedacht werden.
Mehr erfahrenDie wichtigsten Informationen zu Sozialversicherung und die neuen rechtlichen Regeln während der Krise – finden Arbeitgeber hier übersichtlich zusammengestellt.
Mehr erfahrenDer Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahren