Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung anfordern

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.

Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, füllen Sie bitte das Formular aus.

hes – Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Daten

Daten

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis

Wir benötigen von Ihnen für die Bearbeitung einige persönliche Angaben. Einige Felder sind entsprechend als Pflichtfelder eingerichtet (*). Ihre Postanschrift benötigen wir, um Ihnen die Bescheinigung zu übersenden. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme bitten wir Sie auch um Angabe Ihrer Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse.

Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben nach §13 SGB I und §14 SGB I zum Zwecke der Informationsvermittlung erhoben und verarbeitet. 

Empfänger Ihrer Daten können von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/hessen/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg oder unsere/n Datenschutz­beauftragte/n.

Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.