Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die AOK Baden-Württemberg Ihnen nur dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann, wenn sie für Sie ein Beitragskonto führt.
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Die Daten werden zur Erstellung und zum Versand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhoben und verarbeitet; dafür ist das Ausfüllen aller Felder nötig. Entsprechend sind auch alle mit einem * als Pflichtfeld gekennzeichnet. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein.
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