Beiträge für Minijobs 2024
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 538 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijobs 2024
Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
---|---|---|
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,0 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,0 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,0 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,0 % |
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,6 % |
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,6 % |
Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,0 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 1,1 % |
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | 0,24 % |
Stand
Erstellt am: 20.12.2023
Passende Informationen zum Thema Beiträge für Minijobs
Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Firmenkundenservice
E-Mail-Service