Mutterschutz und Umlage U2

Hierher kommt der Kurztext!

Thema

Mutterschutz und Umlage U2

Frauen haben während einer Schwangerschaft und nach der Entbindung das Recht auf besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Mit dem Ausgleichsverfahren, der Umlage U2, werden die finanziellen Belastungen, die Arbeitgebern durch die Schwangerschaft und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmerinnen entstehen, minimiert.

Aktuelles

  • Aufgaben von Arbeitgebern bei Mutterschutz: Eine Schwangere arbeitet im Büro an Smartphone und Laptop
    20.05.2025 | Jetzt als Video

    Mutterschutz: Aufgaben des Arbeitgebers

    Alles Wesentliche für Arbeitgeber zum Mutterschutz von Arbeitnehmerinnen, erfahren Sie im Video des Online-Seminars der AOK.
  • Grundsätze: Frau am Schreibtisch macht mit der Hand Notizen
    16.04.2025 | Rechtsdatenbank

    Übersichtlicher nach Relaunch

    Die AOK-Rechtsdatenbank für Arbeitgeber ist nach einer umfangreichen Überarbeitung jetzt noch übersichtlicher und komfortabler.
Weiteres zum Thema

E-Paper Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss die Rechte der Mütter und die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen. Das E-Paper informiert darüber umfassend.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Passende Tools der AOK Baden-Württemberg

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zum Thema Mutterschutz und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Mutterschutz und Umlage U2

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.

Mehr erfahren
Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern

Arbeitgeber, die Staatsangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen wollen, haben einige Besonderheiten zu beachten, abhängig vom Herkunftsland und von den dazu bestehenden Vereinbarungen.

Mehr erfahren
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verbindlich.

Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es weitere Neuerungen.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.