Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten. Dabei können sie zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen wählen und sich an der Finanzierung beteiligen. Beschäftigte haben in der bAV einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Betriebliche Altersversorgung (bAV)? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenBeschäftigung von Nicht-EU-Bürgern
Arbeitgeber, die Staatsangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen wollen, haben einige Besonderheiten zu beachten, abhängig vom Herkunftsland und von den dazu bestehenden Vereinbarungen.
Mehr erfahrenBeiträge im Übergangsbereich (Midijob)
Bei der Beitragsberechnung für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten