Umlage- und Erstattungssätze
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssätze
Die unterschiedlichen Umlage- und Erstattungssätze können Sie den Tabellen Ihrer AOK entnehmen. Beim Umlageverfahren U1 haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Erstattungssätzen zu wählen.
Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über die kassenindividuellen Umlage- und Erstattungssätze.
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Stand
Erstellt am: 01.01.2025
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Elternzeit: Checkliste für Arbeitgeber
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen. Was Arbeitgeber in dieser Phase sonst noch beachten müssen, steht in der SV-Checkliste Elternzeit.
Mehr erfahrenUmlage U2: die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschutz
Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld entsteht für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Um sie abzumildern, gibt es die Umlage U2.
Mehr erfahrenArbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Arbeitgeber ergänzen mit dem Arbeitgeberzuschuss das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Damit haben Frauen in der Mutterschutzzeit keine Einkommensnachteile. Wie der Arbeitgeberzuschuss berechnet wird.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson
Kontaktformular