Unständige Beschäftigung
Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche. Für Beschäftigte gibt es dabei Besonderheiten in der Sozialversicherung. Es kommt unter anderem darauf an, ob eine unständige Beschäftigung berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 118) oder nicht berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 117) ausgeübt wird.
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