Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 3/18 R
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.02.2019, Az.: B 11 AL 3/18 R
Insolvenz: Mit dem Betriebsübergang endet die Zahlung
Ist ein Betrieb insolvent, so zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld an die Arbeitnehmer. Die Zahlung läuft bis zu drei Monate und endet, wenn in dieser Zeit ein Betriebsübergang stattfindet. Dabei muss die Agentur für Arbeit den "objektiven Beweis" bringen, dass tatsächlich ein solcher Übergang stattgefunden hat, der arbeits- und sozialrechtlich haltbar ist. (Zu dem Thema gibt es zahlreiche Urteile, die die Richtung vorgeben, ob ein Betriebsübergang vorliegt, der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sichert, dass die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber übergehen und auch das Einkommen und der soziale Besitzstand in beschränktem Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert sind.)
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
info also 2019, 213
InsbürO 2019, 392
NZA 2019, 1124
NZI 2019, 663
NZI 2019, 795-796
NZS 2019, 595
SGb 2019, 284