Rechtsdatenbank
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BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 416/12
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.03.2013, Az.: 1 AZR 416/12
Per Betriebsvereinbarung kann das "Aus" per Regelaltersgrenze festgelegt werden
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats automatisch endet, in dem ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, sind wirksam. Das hat das BAG entschieden. Eine solche Regelung verstoße nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Und an der Wirksamkeit der Klausel könne auch deshalb nicht gerüttelt werden, dass der betreffende Arbeitnehmer, der sich mit dem automatischen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht abfinden will, darauf beruft, dass er ein "unbefristetes" Arbeitsverhältnis abgeschlossen habe.
Quelle: Wolfgang Büser