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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Unterhaltsbeihilfe - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Unterhaltsbeihilfe - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Steuerrechtliche Beurteilung
Bezüge wie die Unterhaltsbeihilfe, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Kriegsbeschädigte oder für Angehörige von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen gezahlt wird, sind einkommensteuerfreie Einnahmen.
B. Rechtsgrundlage
→§ 26a Abs. 3 BVG
→§ 86 BVG
→§ 3 Nr. 6 EStG
→R 3.6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4 LStR
C. Weiterführende Hinweise
→Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge betr. Einkommen
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