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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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JFDG - Jugendfreiwilligendienstegesetz
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
Bundesrecht
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
(Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
Vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Fördervoraussetzungen | 1 |
Freiwillige | 2 |
Freiwilliges soziales Jahr | 3 |
Freiwilliges ökologisches Jahr | 4 |
Jugendfreiwilligendienste im Inland | 5 |
Jugendfreiwilligendienst im Ausland | 6 |
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst | 7 |
Zeitliche Ausnahmen | 8 |
Förderung | 9 |
Träger | 10 |
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis | 11 |
Datenschutz | 12 |
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen | 13 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842)
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