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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Mindestlohn - Landesmindestlohngesetze
Mindestlohn - Landesmindestlohngesetze
Inhaltsübersicht
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Information
1. Bremen
Bremen hatte als erstes Bundesland ein Landesmindestlohngesetz beschlossen, welches am 01.09.2012 in Kraft trat und einen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde festsetzte.
Ab dem 01.07.2019 galt in Bremen ein neuer Landesmindestlohn in Höhe von 11,13 EUR. Die Höhe des Landesmindestlohnes entsprach der niedrigsten Gehaltsstufe im Öffentlichen Dienst. Er lag mit 11,13 EUR über dem allgemein im Bund geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.
Der Landesmindestlohn der Freien Hansestadt Bremen ist mit Wirkung ab Dezember 2022 auf 12,29 EUR je Stunde erhöht worden. Grundlage der Erhöhung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Künftig ist der Landesmindestlohn an die Entwicklung des TV-L gekoppelt und wird entsprechend weiterentwickelt Durch die Koppelung entfällt zukünftig die Arbeit der Landesmindestlohnkommission.
Der Landesmindestlohn gilt für Beschäftigte von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie für Beschäftigte von Zuwendungsempfängern z.B. in Kultur- oder Jugendeinrichtungen. Ebenso für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen, die Entgeltvereinbarungen nach dem Sozialrecht abschließen und Beschäftigte auf dem sozialen Arbeitsmarkt.
Für private Unternehmen gilt der Landesmindestlohn nicht, da einem Bundesland hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Nach dem Mindestlohngesetz für das Land Bremen gewähren jedoch die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen i.S.v. § 5 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen (Subventionen) nur, wenn sich die Empfänger (Arbeitgeber, Organisationen) verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens den festgelegten Landesmindestlohn zu zahlen, auch wenn nach einem für sie zur Anwendung kommenden Tarifvertrag ein hiervon abweichend niedrigeres Entgelt zu zahlen ist.
Für künftige Erhöhungen wird eine Landesmindestlohnkommission - bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Tarifparteien - unter Berücksichtigung von Lebenshaltungskosten sowie Mieten- und Lohnentwicklung im Land Bremen regelmäßig eine Empfehlung abgeben. Der Senat legt die Anpassung dann alle zwei Jahre per Rechtsverordnung fest.
Das Mindestlohngesetz des Bundes bleibt hiervon unberührt und ist daneben zu beachten.
2. Berlin
Im Land Berlin ist am 29.12.2013 das Landesmindestlohngesetz in Kraft getreten.
Der Landesmindestlohn im Land Berlin gilt nicht allgemein für alle Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten. Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet nur das Land Berlin dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern - insbesondere auch im Bereich der Landesbeschäftigungsförderung - und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht) darauf hinzuwirken, dass der Landes-Mindestlohn gezahlt wird.
Unternehmen, die in Berlin öffentliche Aufträge bekommen wollen, müssen nach dem Berliner Vergabegesetz im Jahr 2020 ihren Beschäftigten mindestens 12,50 EUR pro Stunde zahlen. Das Vergabeentgelt orientiert sich am Tarifvertrag der Länder, der für die Landesbeschäftigten gilt, und wird mit 12,50 EUR das höchste vergabespezifische Entgelt deutschlandweit. Eine erweiterte Tariftreue-Regelung ermöglicht die Vorgabe allgemein wirksamer Tarifverträge bei der Auftragsausführung.
Eine Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 EUR trat zum 17.07.2022 in Kraft. Künftig gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro brutto.
3. Schleswig-Holstein
Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Schleswig-Holstein nur noch der bundesweite Mindestlohn. Gem. den Vorgaben im Koalitionsvertrag wurde in Schleswig-Holstein der allgemeine Landesmindestlohn zum 01.01.2019 abgeschafft und das Landesmindestlohngesetz vom 13.11.2013 aufgehoben.
Der bei der Durchführung von verbindlich einzuhaltenden Vergabemindestlohn soll hingegen bestehen bleiben.
4. Hamburg
Unter dem Titel "Hamburg - Stadt der guten Arbeit: 12 EUR Mindestlohn nach Tarif" hat Hamburg den aufgehobenen Landesmindestlohn wieder eingeführt. Am 16. Mai 2018 beschloss die Bürgerschaft mit der Drucksache 21/12916, dass Beschäftigte der Freien- und Hansestadt Hamburg künftig mindestens 12 EUR pro Stunde erhalten sollen. Der Mindestlohn soll für alle Beschäftigten der Stadt sowie für alle Mitarbeiter städtischer Betriebe und Unternehmen gelten.
Der Mindestlohn gilt für Beschäftigten der Stadt Hamburg und der zu ihr gehörenden Betriebe, insbesondere für
folgende Bereiche:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg (§ 2 Abs. 1)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderer juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Freie und Hansestadt Hamburg sie durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanziert oder über ihre Leitung die Aufsicht ausübt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt hat (§ 2 Abs. 2)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Zuwendungsempfängern. Davon betroffen sind Organisationen und Sozialverbände, die Zuwendungen vom Land Hamburg erhalten. Dazu gehören z.B. Behindertenfahrdienste (§ 2 Abs. 3)
Für Unternehmen der Privatwirtschaft gilt das Gesetz jedoch nicht
Praxistipp:
Die Entwicklung der Landesmindestlöhne in den Bundesländern ist im Fluss und ändert sich ständig hinsichtlich Geltungszeitraum, Reichweite und Höhe. Deshalb empfiehlt es sich vor einer zu treffenden Entscheidung jeweils noch die aktuelle Rechtslage bzgl. der Geltungszeitraum, Reichweite und Höhe eines Landesmindestllohns in einem Bundesland abzuklären und bei den zuständigen Behörden zu erfragen.
Siehe auch
Mindestlohn - Arbeitnehmer-EntsendegesetzMindestlohn - Ausgewählte RechtsprechungMindestlohn - Lohnuntergrenze nach dem ArbeitnehmerüberlassungsgesetzMindestlohn - MindestlohngesetzMindestlohn - PflegebrancheMindestlohn - Richterlicher Mindestlohn über SittenwidrigkeitMindestlohn - Vergabemindestlohngesetze der Länder