Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.3.2.1 RdSchr. 03k, Summenfelder-Modell - Alternativ-/Optionsmodell (§ 23 b Abs. 2 und 2 a SGB IV a. F.)
Tit. II.3.2.1 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II.3 – Wertguthaben → Tit. II.3.2 – Darstellung des Wertguthabens und weiterer Parameter in der Freistellungsphase
Tit. II.3.2.1 RdSchr. 03k – Summenfelder-Modell - Alternativ-/Optionsmodell (§ 23 b Abs. 2 und 2 a SGB IV a. F.)
(1) Die SV-Luft (Differenz zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und jeweiliger Beitragsbemessungsgrenze) zur Feststellung des im Störfall beitragspflichtigen Teils des Wertguthabens ist nur in der Arbeitsphase festzustellen. Monate, in denen Wertguthaben für eine (ggf. nur teilweise) Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet und in denen zugleich kein neues Wertguthaben erzielt wird, sind bei der Ermittlung der SV-Luft nicht zu berücksichtigen.
(2) Das für eine Freistellungsphase oder im Rahmen eines Störfalls ausgezahlte Wertguthaben verringert
bei Geld-Wertguthaben den Gesamtbetrag des Wertguthabens um diesen (Brutto-)Betrag
bei Zeit-Wertguthaben die Gesamt-Stunden des Wertguthabens um die bezahlten Stunden
die SV-Luft, soweit sie hierdurch nicht niedriger als der Gesamtbetrag des verbleibenden Wertguthabens wird.
Beispiel 1 (Geldwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wertguthaben: | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 3 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 4 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freistellung (verwendetes Wertguthaben) | 1 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lösung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Werte nach der Freistellung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertguthaben | 3 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 3 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 3 500 EUR |
Das Wertguthaben ist höher als die SV-Luft in der Kranken- und Pflegeversicherung bzw. entspricht dem Wert des Wertguthabens in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nach Verwendung des Wertguthabens für die Freistellung übersteigt der "Restbetrag" des Wertguthabens (3 500 EUR) weiterhin die SV-Luft in der Kranken- und Pflegeversicherung. In diesen Versicherungszweigen verringert sich die SV-Luft deshalb nicht.
In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung führt die Verwendung des Wertguthabens dazu, dass der "Restbetrag" des Wertguthabens die bisherige SV-Luft unterschreitet. Die SV-Luft ist deshalb in der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung auf den Betrag des Wertguthabens (3 500 EUR) zu verringern.
Beispiel 2 (Geldwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wertguthaben: | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 4 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 7 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freistellung (verwendetes Wertguthaben) | 1 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lösung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Werte nach der Freistellung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertguthaben | 3 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 3 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 6 000 EUR |
Das Wertguthaben (5 000 EUR) übersteigt in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung die SV-Luft um 500 EUR. Das für die Freistellung verwendete Wertguthaben in Höhe von 1 500 EUR verringert die SV-Luft um 2 000 EUR (Differenz zwischen verwendetem Wertguthaben und der Differenz zwischen dem Gesamt-Wertguthaben und der SV-Luft vor der Freistellung).
In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist die SV-Luft (7 500 EUR) höher als das Wertguthaben (5 000 EUR). Die SV-Luft wird deshalb in der gleichen Höhe wie das Wertguthaben verringert.
Beispiel 3 (Geldwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wertguthaben wird bereits seit Jahren gebildet. Im August 2016 erfolgt ein (Teil-)Abbau des Wertguthabens für eine Freistellung von der Arbeit und ein erneuter Wertguthabenaufbau.
Aufzeichnungen bis Juli 2016:
Wertguthaben | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft (RV/AlV) | 4 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
August 2016: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertguthabenaufbau | 1 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abbau von Wertguthaben für Freistellung von der Arbeit | 2 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Saldo | - 1 000 EUR |
Ergebnis:
Der Monat August 2016 ist als Freistellungsphase zu qualifizieren. Dies hat auf die Darstellung der SV-Luft und des Wertguthabens folgende Auswirkungen:
Monat | beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | Wertguthaben | SV-Luft (RV/AlV) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bis 7/2016 | 5 000 EUR | 4 500 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8/2016 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitsphase (gesamt) | 2 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
als Wertguthaben verwendet | - 1 000 EUR | + 1 000 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
für Freistellung verwendet | 2 000 EUR | - 2 000 EUR | - 500 EUR 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
gesamt: | 3 000 EUR | 4 000 EUR 2 | 4 000 EUR |
Die SV-Luft ist grds. um 1 000 EUR (= Wertguthabenabbau) zu verringern. Weil dadurch aber der Betrag des (Rest-)Wertguthabens unterschritten würde, kann die SV-Luft nur um 500 EUR auf den (Rest-)Betrag des Wertguthabens verringert werden.
Die Entnahme des Wertguthabens für die Freistellungsphase ist höher als der Aufbau im selben Monat, der Monat ist deshalb als Freistellungsphase zu qualifizieren.
Beispiel 4 (Zeitwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wertguthaben wird seit Jahren gebildet. Für den Monat Juli 2016 vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Freistellung von der Arbeit. Es erfolgt ein Teilabbau des in Zeit geführten Wertguthabens.
Wertguthaben | 500 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Stundensatz | 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Wert des Zeitwertguthaben | 10 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 3 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 7 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freistellung (verwendetes Zeitwertguthaben) (170 Std. à 20 EUR) | 3 400 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lösung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Werte nach der Freistellung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeitwertguthaben | 330 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Wert des Zeitwertguthaben (330 Std. à 20 EUR) | 6 600 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 3 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 6 600 EUR |
Das aktuelle Zeitwertguthaben (500 Std. à 20 EUR = 10 000 EUR) ist in allen Fällen größer als die SV-Luft. Nach Verwendung des Zeitwertguthabens für die Freistellung übersteigt der Rest des Zeitwertguthabens (330 Std. à 20 EUR = 6 600 EUR) weiterhin die SV-Luft in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. In diesen Versicherungszweigen verringert sich die SV-Luft daher nicht. In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung führt die Verwendung des Zeitwertguthabens dazu, dass der Rest des Zeitwertguthabens die bisherige SV-Luft unterschreitet. Die SV-Luft ist deshalb in der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung auf den Betrag des aktuellen Zeitwertguthabens (6 600 EUR) zu verringern.
Beispiel 5 (Zeitwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wertguthaben wird seit Jahren gebildet. Für den Monat Juli 2016 vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Freistellung von der Arbeit. Es erfolgt ein Teilabbau des in Zeit geführten Wertguthabens.
Wertguthaben | 300 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Stundensatz | 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Wert des Zeitwertguthabens | 6 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 5 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 7 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freistellung (40 Std. à 20 EUR) | 800 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lösung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Werte nach der Freistellung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeitwertguthaben | 260 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktueller Wert des Zeitwertguthabens (260 Std. à 20 EUR) | 5 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 5 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 6 700 EUR |
Das Zeitwertguthaben (300 Std. à 20 EUR = 6 000 EUR) übersteigt in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung die SV-Luft um 500 EUR. Das für die Freistellung verwendete Wertguthaben in Höhe von 800 EUR verringert die SV-Luft um 300 EUR (Differenz zwischen verwendetem Wertguthaben und der Differenz zwischen dem Gesamtwertguthaben und der SV-Luft vor der Freistellung).
In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist die SV-Luft (7 500 EUR) höher als das Zeitwertguthaben (300 Std. à 20 EUR = 6 000 EUR). Die SV-Luft wird daher in gleicher Höhe wie das Zeitwertguthaben verringert.
(4) Wurde das Wertguthaben komplett abgebaut (im Rahmen einer Freistellung oder auf Grund eines Störfalls) und ist noch SV-Luft vorhanden, ist diese auf "0 EUR" zu berichtigen. Neue SV-Luft ist dann wieder mit der Erzielung eines neuen Wertguthabens zu bilden.