Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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OEG - Opferentschädigungsgesetz
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG)
Bundesrecht
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
(Opferentschädigungsgesetz - OEG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 1985 (BGBl. I S. 1)
Zuletzt geändert durch Artikel 11a des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
Anspruch auf Versorgung | 1 |
Versagungsgründe | 2 |
Zusammentreffen von Ansprüchen | 3 |
Leistungen bei Gewalttaten im Ausland | 3a |
Kostenträger | 4 |
Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche | 5 |
Zuständigkeit und Verfahren | 6 |
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales | 6a |
Rechtsweg | 7 |
(Änderung der Reichsversicherungsordnung) | 8 |
(Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes) | 9 |
Übergangsvorschriften | 10 |
Härteregelung | 10a |
(weggefallen) | 10b |
Übergangsregelung | 10c |
Übergangsvorschrift | 10d |
(In-Kraft-Treten) | 11 |
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Artikel 58 Nummer 15 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652). Zur weiteren Anwendung s. § 138 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch.