Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 5 SKV-MV, Meldung des Beginns der Ausbildung
Anlage 5 SKV-MV
Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung - SKV-MV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 5 SKV-MV – Meldung des Beginns der Ausbildung (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789)
Name, Anschrift (und Unterschrift) der Ausbildungsstätte | Datum | ||
Herr/Frau | |||
Name, Vorname, Geburtsdatum, | |||
Straße, Hausnummer, | |||
Postleitzahl, Wohnort, | |||
befindet sich seit dem | in | ||
( ) | einer berufspraktischen Tätigkeit. | ||
( ) | einer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt. | ||
Versicherten-Nr. |